Förderrechner für Mietwohnungsbau
Für die erste Ermittlung der möglichen Höhe Ihres Förderdarlehens.(öffnet externe Seite)Sie benötigen hierzu Excel.

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Die ILB fördert den Neubau sowie die Umnutzung (Wiederherstellung, Erweiterung und Anpassung) von Mietwohngebäuden mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen.
| Fördernehmer | Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden |
|---|---|
| Förderthemen | Neubau, Neuschaffung, Stadtumbau, Generationengerechtigkeit, Mietwohngebäude |
| Förderart | Darlehen, Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 1. Dezember 2023 |
| Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel ist es, neue Mietwohnungen für bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Mietwohnungen. Gefördert werden
Die Gebäude sollen nach Fertigstellung für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein.
Darüber hinaus können Maßnahmen zur modellhaften Erprobung von zeitgemäßen Wohnformen, beispielsweise für Studierende oder für Wohngemeinschaften für ein selbstbestimmtes betreutes Wohnen, gefördert werden.
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Sie umfasst
Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen“ (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).
Mit dem Förderprogramm können Maßnahmen oder Bauleistungen nicht berücksichtigt werden,
Die ILB fördert mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Zuschüsse betragen 500 € je Quadratmeter Wohnfläche und die Darlehen bis zu 3.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche.
Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 25 oder 35 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
Geht der Investor eine Zweckbindung von 35 Jahren ein, so erhält er einen weiteren Zuschuss von 200 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 2.800 €.
Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Zusagebetrags, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Darlehensrestschuld.
Die geförderten Wohnungen unterliegen der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Der gleichzeitige Einbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 € je Wohnung gefördert.
Empfohlen wird die frühzeitige Kontaktaufnahme zur ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:
Die Förderrichtlinie ist noch bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie: