Förderrechner für Mietwohnungsbau
Für die erste Ermittlung der möglichen Höhe Ihres Förderdarlehens.(öffnet externe Seite)Sie benötigen hierzu Excel.

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Die ILB fördert die generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen.
| Fördernehmer | Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden |
|---|---|
| Förderthemen | Modernisierung und Instandsetzung, Stadtumbau, Generationengerechtigkeit, Mietwohngebäude |
| Förderart | Darlehen, Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 1. Dezember 2023 |
| Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel ist es, durch nachhaltige Modernisierung attraktive Objekte für bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen. Darüber hinaus sollen innovative Formen des Zusammenlebens wie Mehrgenerationenwohnungen und Wohngemeinschaften im Alter gefördert werden.
Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Gebäuden mit Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein. Dazu zählen
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst
Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen“ (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).
Mit dem Förderprogramm können folgende Maßnahmen oder Bauleistungen nicht berücksichtigt werden,
Die ILB fördert mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Zuschüsse betragen 300 € je je Quadratmeter Wohnfläche und die Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 25 oder 35 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
Geht der Investor eine Zweckbindung von 35 Jahren ein, so erhält er einen weiteren Zuschuss von 200 € je Quadratmeter Wohnfläche. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 1.800 €.
Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Zusagebetrags, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Darlehensrestschuld.
Die geförderten Wohnungen unterliegen der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Der gleichzeitige Einbau oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 € je Wohnung gefördert.
Empfohlen wird die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie: