Förderrechner für Mietwohnungsbau
Für die erste Ermittlung der möglichen Höhe Ihres Förderdarlehens.(öffnet externe Seite)Sie benötigen hierzu Excel.

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Die ILB fördert den Ein- und Anbau von Aufzügen einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen und in das Mietwohngebäude mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen.
| Fördernehmer | Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden |
|---|---|
| Förderthemen | Barrierefreiheit, Aufzugsanbau, Mietwohngebäude, Stadtumbau |
| Förderart | Darlehen, Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 1. Dezember 2023 |
| Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel ist die Herstellung von möglichst barrierefreien und generationengerechten Zugängen zu den Mietwohnungen durch den Einbau oder Anbau von Aufzügen. Damit soll die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, insbesondere für junge Familien und Senioren, erreicht werden.
Die ILB fördert folgende Maßnahmen:
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst:
Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzung auf dem ILB-Vordruck Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen" (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).
Mit dem Aufzugsprogramm können folgende Maßnahmen nicht gefördert werden:
Die ILB fördert mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro und Zuschüsse bis zu 5.000 Euro.
Sind nach Installation des Aufzugs das Gebäude und die erschlossenen Wohnungen barrierefrei erreichbar, erhöhen sich die Zuschüsse auf bis zu 10.000 Euro unter Anrechnung auf die Darlehenshöhe.
Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung beschränkt, höchstens jedoch 85 Prozent der Kosten.
Die Förderung kann gleichzeitig mit ebenfalls förderfähigen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung sowie des Neubaus bzw. der Umnutzung erfolgen. Die Förderhöhen für beide Maßnahmen werden unabhängig voneinander ermittelt.
Die ILB gewährt die Darlehen über einen Zeitraum von 25 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Darlehensbetrages, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Restschuld.
Die geförderten Wohnungen unterliegen der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Empfohlen wird die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie: