
Zusammenarbeit für Landbewirtschaftung und klimaschonende Landnutzung

Zusammenarbeit für Landbewirtschaftung und klimaschonende Landnutzung


Überblick
Mit dem Förderprogramm werden Vorhaben der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung sowie für die Implementierung und Verbreitung einer klimaschonenden Landnutzung und nachhaltigen Betriebsführung gefördert.
| Fördernehmer | Landwirtschaftliche Betriebsinhaber (Landwirte), Zusammenschlüsse von mehreren Betriebsinhabern und anderen Akteuren sowie Kooperationen von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Landnutzer, wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-, Umwelt- und Interessenverbände etc. |
|---|---|
| Förderthemen | Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten im Rahmen von Kooperationen (Teil A) sowie Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen, Einführung von Betriebsdokumentationssystemen und Implementierung umweltverträglicher Verfahren (Teil B) |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (Teil A) sowie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit für die Implementierung und Verbreitung einer ressourcen-, klimaschonenden und klimaresistenten Landnutzung sowie einer nachhaltigen Betriebsführung (Teil B) |
| Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Bund, Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Förderprogramm dient der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer zur Eindämmung des Klimawandels und dessen Auswirkungen. Es unterstützt den Schutz der Ressourcen durch die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Umweltprojekte.
Mit dieser Förderung werden ein nachhaltiger Umweltschutz sowie die Einhaltung der Umweltqualität durch Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel verfolgt.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf:
- Schaffung einer strategisch planerischen Grundlage für eine effektive und effiziente markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung
- Initiierung von Entwicklungsprozessen zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung sowie dessen Projektumsetzung.
Aktuelle Meldungen
Aufruf zur nächsten Antragsrunde für Teil A der Richtlinie
Ab sofort können Anträge für das Programm: Zusammenarbeit für Landbewirtschaftung und klimaschonende Landnutzung (Teil A) eingereicht werden.
Die Anträge sind in Abweichung von dem in der Richtlinie unter Pkt. IV.1. genannten Termin bis zum 27. Oktober 2021 (Posteingangsstempel) bei der ILB einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass spätestens am 15. September 2021 die Anträge zur Vorprüfung per E-Mail an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zu senden sind.
E-Mail: carolin.zakrzewski@mluk.brandenburg.de(öffnet externe Seite)
Verspätet eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Für Antragstellungen im Rahmen dieses Aufrufes steht ein Budget in Höhe von insgesamt 1.030.000 Euro zur Verfügung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zur Einreichung von Anträgen für die Konzepterstellung (II.2.1) eine Konzeptskizze und bei Anträgen zum Konzeptmanagement (II.2.2) ein Konzept vorliegen muss. Daneben darf der Verpflichtungszeitraum zum Konzeptmanagement (II.2.2) die Dauer von zwei Jahren nicht unterschreiten. Bei Antragstellungen für mehrjährige Projekte ist zu berücksichtigen, dass die Vorhaben spätestens am 31. Dezember 2024 beendet sein müssen.
Alle notwendigen Formulare finden Sie unter Konditionen, Formulare und Dokumente.
Hinweise zur Förderfähigkeit von Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren
Bei Neuantragstellungen sind ab sofort für investive Vorhaben die Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren zuschussfähig. Die Findung eines Anbieters muss nach den vergaberechtlichen Bedingungen per Ausschreibung bzw. durch Einholung von Angeboten erfolgen (Beachtung der Nr. 3 ANBest-EU).
Bitte beachten Sie unsere Ergänzungen unter "Wie wird gefördert?"
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Die Richtlinie unterteilt sich in zwei Teile.
Teil A der Richtlinie
Förderfähig sind nach Ziffer:
- II.2.1 die Erarbeitung integrierter Konzepte zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung
- II.2.2 die Konzeptbegleitung zur
- Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten
- Identifizierung und Erschließung räumlicher oder sachlicher Entwicklungspotenziale
- Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Maßnahmen
- Umsetzung des Arbeitsplanes.
Teil B der Richtlinie
Förderfähig sind nach Ziffer:
- III.2.1.1 die Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen und Netzwerke zwischen Landnutzungs-, Umwelt-, Bildungs- und/oder Wissenschaftsakteuren einschließlich Maßnahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
- III.2.1.2 Maßnahmen der Zusammenarbeit zur Einführung und Anwendung von betrieblichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen
- III.2.1.3 individuell angepasste betriebstypenspezifische Wissenstransfer- und Informationsangebote für eine betriebliche Implementierung umweltverträglicher Verfahren.
Wie wird gefördert?
Je nach Förderschwerpunkt kann ein Zuschuss in Höhe von 80 bis 100 Prozent gewährt werden.
Für Vorhaben, die nicht unter Anhang I-Maßnahmen fallen gilt:
- Die Unterstützung der in Punkt 2.1.1 bis 2.1.3. Teil B dieser Richtlinie genannten Maßnahmen erfolgt unter Beachtung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 („De-minimis“-Beihilfen) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union- AEUV. Danach dürfen die im Rahmen der „De-minimis“-Beihilfen gewährten Zuwendungen 200.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren je Zuwendungsempfänger nicht überschreiten (s. Pkt. 1.1 Teil B der RL).
Für investive Vorhaben sind die Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren zuschussfähig. Die Anbieterfindung muss nach den vergaberechtlichen Bedingungen per Ausschreibung bzw. durch Einholung von Angeboten erfolgen (Beachtung der Nr. 3 ANBest-EU).
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat zum 1. August 2018 in Kraft und und wurde mit dem Generalerlass des MLUK vom 11. März 2021 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau J. Sümnick, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1656 erreichen.
Was ist noch zu beachten
- Es gilt das Erstattungsprinzip.
- Die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben erfolgt gemäß den veröffentlichten Projektauswahlkriterien.
- Die Förderung erfolgt in den EPLR-definierten Fördergebietskulissen (www.eler.brandenburg.de)(öffnet externe Seite) der Länder Berlin und Brandenburg.
- Es gelten die einschlägigen Festlegungen gemäß der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds ELER (ANBest-EU)(öffnet externe Seite).
- Bei geförderten Investitionsausgaben ist eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einzuhalten.