ILB-Kundenportal
Online-Zugang(öffnet externe Seite)
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)


Online-Zugang(öffnet externe Seite)
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)
Das Förderprogramm unterstützt Sie über die ILB bei der Stärkung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers.
| Fördernehmer | Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen |
|---|---|
| Förderthemen | Wissens- und Technologietransfer |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
| Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Land Brandenburg |
Ziel des Förderprogramms ist die Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg.
Es werden landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte gefördert.
Das Förderprogramm unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:
Bei Cluster- und Transformationsmanagementvorhaben werden neben den projektbezogenen Personalausgaben projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben sowie indirekte Kosten in Höhe von 25 Prozent der direkten Projektausgaben als Pauschalbetrag gefördert.
Nicht gefördert werden:
Zuschüsse werden als Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt gewährt:
Die Zuschüsse für Projekte des innovativen Hochschultransfers betragen bis zu 450 000 Euro in 36 Monaten.
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.
Die Anträge sind vor Einreichung bei der ILB mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) fachlich abzustimmen.
Die Antragstellenden dürfen nach von der ILB bestätigtem Eingang des Antrags mit der Durchführung des beantragten Vorhabens beginnen. Der vorzeitige Beginn erfolgt auf Risiko der Antragstellenden. Die Antragstellenden können aus dem vorzeitigen Beginn keinerlei Vertrauensschutztatbestände oder einen Rechtsanspruch auf Förderung ableiten. Darüber hinaus kann eine Zuwendung nur im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt werden.
Die Richtlinie gilt bis einschließlich 31. Dezember 2028.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuer der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Auch die Mitarbeitenden der WFBB helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Die Zuwendungsempfangenden dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden. Durch die Zuwendungsempfangenden ist daher die Trennung ihrer geförderten nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten zu gewährleisten.
Der Durchführungszeitraum soll 36 Monate nicht überschreiten.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens müssen mindestens 50 000 Euro betragen.
Direkt geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung an den Zuwendungsempfangenden im Land Brandenburg verbleiben.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für dasselbe Vorhaben eine weitere Förderung aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln für den genannten Zuwendungszweck erfolgt.
Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, programmrelevante Daten zu erheben und der ILB zu übermitteln.
Die Zuwendungsempfangenden sind zudem verpflichtet, mit den für das Monitoring und die Evaluierung der Förderungen beauftragten Stellen und mit (anderen) Forschungseinrichtungen, den relevanten Clustermanagements und der koordinierenden Stelle bei der WFBB zusammenzuarbeiten und vollumfänglich an Evaluierungen und Begleitmaßnahmen mitzuwirken, auch wenn das Projekt bereits beendet ist.