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Das Förderprogramm der ILB unterstützt die Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen sowie von Nachfolgeinteressierten.
| Fördernehmer | Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg |
|---|---|
| Förderthemen | Vorbereitung Unternehmensübergabe/Unternehmensübernahme |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) |
| Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Land Brandenburg |
Gegenstand der Förderung sind sowohl Sensibilierungsmaßnahmen von potentiellen Nachfolgeinteressierten als auch Sensibilisierungsmaßnahmen von Inhaberinnen und Inhabern von Unternehmen. Das Bewusstsein der Inhaberinnen und Inhaber soll für noch zu klärende Fragen hervorgerufen bzw. geschärft und der Einstieg in den mehrjährigen Übergabeprozess erleichtert werden.
Ziel ist die Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen durch:
sowie die Sensibilisierung von potentiellen Nachfolgeinteressierten durch:
Gefördert werden Maßnahmen zur Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern von KMU, die 55 Jahre alt oder älter sind sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung von potentiellen Nachfolgeinteressierten. Die vertiefte Sensibilisierung steht darüber hinaus allen Altersgruppen zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolgeplanung zur Verfügung.
Das MWAEK-Förderprogramm Unternehmensnachfolge wird als Projektförderung in Festbetragsfinanzierung über einen Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam
Die Antragsunterlagen, einschließlich der erforderlichen Anlagen, können auf der Webseite der ILB abgerufen werden.
Unvollständige Projektanträge, die trotz Aufforderung nicht innerhalb der von der ILB gesetzten Fristen vervollständigt werden, sind abzulehnen.
Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Förderberaterinnen und Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung 0331 660-2211 erreichen.
Die Zuwendung wird nur nach Vorlage von Nachweisen über die im Rahmen des Zuwendungszwecks tatsächlich getätigten Ausgaben ausgezahlt (Erstattungsprinzip).