Speicher für Brandenburg

ILB-Förderprogramm

Speicher für Brandenburg

Überblick

Förderprogramm für die Anschaffung von Speichern wie Batteriespeichern, Wärmespeichern, Druckluftspeichern oder Wasserstoffspeichern in Brandenburg. In Verbindung damit können auch neue Erneuerbare Energien Anlagen wie Photovoltaik-Anlagen, gefördert werden.

Fördernehmer

kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen WirtschaftStadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung

Förderthemen

Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff, Speicherung von erneuerbarem Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Energie

FörderartZuschuss
Fördergeber
Mittelherkunft

Ziel des Programms

Die Förderung zielt auf die Integration der erneuerbaren Energien in Brandenburg durch den Einsatz von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen, wie z. B. Batteriespeicher für Solaranlagen ab.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Unser Förderprogramm unterstützt Investitionen in Speicher-Technologien, für die Speicherung und Nutzung von Erneuerbarem Strom.

In diesem Zusammenhang wird auch die neue Erzeugungsanlage(öffnet externe Seite) auf Basis erneuerbarer Energien, zum Beispiel PV Anlagen, fördert.

Dazu gehören:

Erneuerbare Energien Anlagen können beispielhaft sein:

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder Freiflächen
  • Wasserkraftanlagen
  • Windkraftanlagen

Wer oder was wird nicht gefördert?

Die Förderung richtet sich derzeit nur an Unternehmen und nicht an Privatpersonen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssenkeine Rückzahlung nötig!
  • Die Investition muss mindestens 200.000 EUR betragen.
  • Förderhöhe richtet sich nach Artikel 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, dem potenziellen Umfang der Vorhaben, den Fördervoraussetzungen. den Fördersätzen und Förderbeträgen sowie den Fördergebieten entnehmen Sie bitte den

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Beantragung ist einfach und erfolgt online über das Kundenportal der ILB. Reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Angaben zum Unternehmen und zur Projektplanung
  • Nachweise zur geplanten Investition
  • Genehmigungsunterlagen (falls erforderlich)

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen unter der Hotline 0331 660 1049 bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

Beginn des Vorhabens

Der erste Auftrag (Vertragsabschluss) zur Durchführung des Vorhabens gilt als Beginn. Aufträge zum Vorhaben können nach der Bestätigung des eingegangen Förderantrages ausgelöst werden. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht.

Kumulierung der Zuwendung

Die Zuwendung aus diesem Förderprogramm kann mit anderen öffentlichen Mitteln (z. B. BAFA-Förderung) nicht kombiniert werden.

Zweckbindung

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.

Klimaverträglichkeitsprüfung

Im Falle der Beantragung einer Infrastrukturinvestition ist zur Prüfung der Klimaverträglichkeit das Excel-Tool "Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027" auszufüllen.

Transparenzmaßnahmen

Die finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch die EU ist z.B. auf Ihrer Internetseite und auf Ihrem Social-Media-Kanal hervorzuheben. Die Maßnahmen werden mit dem Zuwendungsbescheid bekannt gegeben.

Bei einer Zuwendung von über 100.000 EUR werden Informationen auf einer ausführlichen Beihilfe-Website der Europäischen Kommission veröffentlicht (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de(öffnet externe Seite)).