Speicher für Brandenburg

Speicher für Brandenburg

Überblick
Förderprogramm für die Anschaffung von Speichern wie Batteriespeichern, Wärmespeichern, Druckluftspeichern oder Wasserstoffspeichern in Brandenburg. In Verbindung damit können auch neue Erneuerbare Energien Anlagen wie Photovoltaik-Anlagen, gefördert werden.
| Fördernehmer | kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen WirtschaftStadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung |
|---|---|
| Förderthemen | Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff, Speicherung von erneuerbarem Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Energie |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | |
| Mittelherkunft |
Ziel des Programms
Die Förderung zielt auf die Integration der erneuerbaren Energien in Brandenburg durch den Einsatz von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen, wie z. B. Batteriespeicher für Solaranlagen ab.
Aktuelle Meldungen
Antragstellung gestartet
Ab sofort können Zuschüsse im Förderprogramm "Wasserstoff-Speicher Brandenburg" über das neue Kundenportal beantragt werden.
Neue Förderung für Batteriespeicher in Brandenburg - Photovoltaik-Anlage inklusive!
Neues Förderprogramm für Unternehmen die in Speichertechnologien wie Batteriespeicher, Wärmespeicher, Druckluftspeicher oder Wasserstoffspeicher investieren möchten. In Kombination mit diesen Speichern können auch neue Anlagen für erneuerbare Energien, beispielsweise Photovoltaikanlagen, gefördert werden. Ziel ist es, die Integration erneuerbarer Energien in Brandenburg voranzutreiben und Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Energielösungen zu unterstützen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen mit einer Investitionssumme ab 200.000 Euro.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Unser Förderprogramm unterstützt Investitionen in Speicher-Technologien, für die Speicherung und Nutzung von Erneuerbarem Strom.
In diesem Zusammenhang wird auch die neue Erzeugungsanlage(öffnet externe Seite) auf Basis erneuerbarer Energien, zum Beispiel PV Anlagen, fördert.
Dazu gehören:
- Elektrochemische Batteriespeicher, diese können beispielhaft sein:
- chemische Speicher - zum Beispiel Wasserstoffspeicher
- thermische Speicher - zum Beispiel Hochtemperaturwärmespeicher
- mechanische Speicher - zum Beispiel Druckluftspeicher, Schwungmassenspeicher.
Erneuerbare Energien Anlagen können beispielhaft sein:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder Freiflächen
- Wasserkraftanlagen
- Windkraftanlagen
Wer oder was wird nicht gefördert?
Die Förderung richtet sich derzeit nur an Unternehmen und nicht an Privatpersonen.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen – keine Rückzahlung nötig!
- Die Investition muss mindestens 200.000 EUR betragen.
- Förderhöhe richtet sich nach Artikel 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, dem potenziellen Umfang der Vorhaben, den Fördervoraussetzungen. den Fördersätzen und Förderbeträgen sowie den Fördergebieten entnehmen Sie bitte den
- Allgemeinen Hinweisen zur Antragstellung (öffnet externe Seite)
- Bestätigung - erneuerbarer Wasserstoff.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Beantragung ist einfach und erfolgt online über das Kundenportal der ILB. Reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Angaben zum Unternehmen und zur Projektplanung
- Nachweise zur geplanten Investition
- Genehmigungsunterlagen (falls erforderlich)
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen unter der Hotline 0331 660 1049 bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Der erste Auftrag (Vertragsabschluss) zur Durchführung des Vorhabens gilt als Beginn. Aufträge zum Vorhaben können nach der Bestätigung des eingegangen Förderantrages ausgelöst werden. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht.
Kumulierung der ZuwendungDie Zuwendung aus diesem Förderprogramm kann mit anderen öffentlichen Mitteln (z. B. BAFA-Förderung) nicht kombiniert werden.
ZweckbindungDie geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.
KlimaverträglichkeitsprüfungIm Falle der Beantragung einer Infrastrukturinvestition ist zur Prüfung der Klimaverträglichkeit das Excel-Tool "Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027" auszufüllen.
TransparenzmaßnahmenDie finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch die EU ist z.B. auf Ihrer Internetseite und auf Ihrem Social-Media-Kanal hervorzuheben. Die Maßnahmen werden mit dem Zuwendungsbescheid bekannt gegeben.
Bei einer Zuwendung von über 100.000 EUR werden Informationen auf einer ausführlichen Beihilfe-Website der Europäischen Kommission veröffentlicht (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de(öffnet externe Seite)).