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Zum Förderprogramm auf den Webseiten des

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Das Förderprogramm unterstützt Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Erstniederlassung und der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit einer Existenzgründungsbeihilfe im Land Brandenburg.
| Fördernehmer | Junglandwirtinnen und Junglandwirte |
|---|---|
| Förderthemen | Existenzgründungsbeihilfe für die Erstniederlassung und der Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) |
| Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg |
Ziel des Förderprogramms ist die Steigerung und Aufrechterhaltung der Attraktivität der Niederlassung für Junglandwirtinnen oder Junglandwirte. Es soll somit eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten erleichtert werden.
Junglandwirtinnen oder Junglandwirte, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen
Nicht gefördert werden Unternehmen oder Personengesellschaften,
Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden und wird in drei gleichgroßen Tranchen (25.000 Euro) innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung ausgezahlt.
Außerplanmäßiger Auswahlstichtag für das Jahr 2025
Der nächste Auswahlstichtag für die Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie ist der 1. November 2025.
Für die Antragstellung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten mit Hauptwohnsitz und mit Betriebsstätte im Land Brandenburg stehen Haushaltsmittel in Höhe von 900.000 Euro zur Verfügung.
Ihren Antrag können Sie online einreichen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie zum Antragssystem.
Eine laufende Antragstellung ist möglich.
Der nächste planmäßige Auswahlstichtag ist der 1. November 2026. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Richtlinie trat mit Wirkung vom 15. September 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau J. Sümnick (Tel.: 0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (Tel.: 0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.