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| Fördernehmer | Wirtschaftsnahe – nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichenWirtschaftsleben teilnehmende – Institutionen, Verbände oder Branchennetzwerke mit Sitz im LandBrandenburg |
|---|---|
| Förderthemen | Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mitfachspezifischer Ausrichtung, Unternehmensreisen, Kontakt- und Kooperationsbörsen sowieNetzwerkveranstaltungen, Workshops und Informationsveranstaltungen |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
| Mittelherkunft |
Ziel des Programms ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Anbahnung internationaler und grenzüberschreitender Kooperationen und die Öffnung neuer Absatzmärkte im In- und Ausland durch Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung sowie die Vernetzung der Unternehmen zum Ausgleich struktureller Wettbewerbsnachteile durch:
- Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung
- Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg
- Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland
- Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland
- Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen
Gefördert werden nach dieser Richtlinie zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen folgende Maßnahmen einzeln oder als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Markterschließung im In- und Ausland:
Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.
Eine Förderung von Messegesellschaften ist ausgeschlossen.
Die Zuwendung für ein Projekt nach dieser Richtlinie beträgt 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 195.000 EUR, Zuwendungen für Workshops und Informationsveranstaltungen nach Nummer 2.4 sind begrenzt auf maximal 50.000 EUR.
Zuwendungen für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland nach Nummer 2.3 betragen 75 % der förderfähigen Ausgaben.
Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Die förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben werden in der Anlage der Richtlinie konkretisiert.
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen (siehe Online-Antragstellung auf der linken Programmseite).
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Der Antrag muss folgende Angaben und Informationen enthalten:
- ein aussagefähiges Gesamtkonzept zur Maßnahme einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Einzelmaßnahmen und deren Zielsetzung;
- einen Ausgaben-, Finanzierungs- und Zeitplan (Haushaltsplanentwurf), welcher eine detaillierte und realistische Prognose der zu erwartenden Ausgaben nach Kostenpositionen enthält und die Kostenpositionen in nachweisbare und abrechenbare Meilensteine unterteilt;
- Begründung dieses Kostenplans mit bereits vorliegenden Kostenangeboten/Kostenvoranschlägen, Erfahrungswerten, Marktanalysen und Experteneinschätzungen;
- eine Begründung des Antrags mit Blick auf das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes Brandenburg, außer bei den im Landesmesseplan aufgeführten Maßnahmen.
In dem Antrag ist darzustellen, mit welchen Maßnahmen die unter Nummer 6.5 der Richtlinie benannten Vorgaben erreicht werden sollen:
Bei der Förderung von Vorhaben mit Mitteln aus den Europäischen Strukturfonds sind die bereichsübergreifenden Grundsätze (Nummer 1.4 der Richtlinie) zu berücksichtigen. Daher ist bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen dieser Richtlinie durch die Antragstellenden insbesondere zu prüfen, inwieweit:
- Maßnahmen aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes auch ganz oder teilweise digital durchgeführt werden können,
- bei Messestandbau und Messestandinfrastruktur der Einsatz wiederverwendbarer oder aus Umweltsicht nachhaltiger Wirtschaftsgüter gesteigert werden kann,
- bei der unabdingbaren Nutzung von CO2-intensiven Verkehrsmitteln durch teilnehmende Unternehmen Möglichkeiten zur Verringerung der CO2-Emissionen bestehen, zum Beispiel durch den Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen adäquaten CO2-Kompensation für Flugreisen auf einer von anerkannten Institutionen zertifizierten Plattform oder die Organisation von Gruppenangeboten oder Fahrgemeinschaften für die Anreise zu regionalen Messen,
- bei der Gestaltung von Messeständen und Messestandinfrastruktur die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden können.