Gründung innovativ 2022

ILB-Förderprogramm

Gründung innovativ 2022

Überblick

Das Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in der Phase ihres Wachstums.

Fördernehmer

Gründerinnen und Gründer innovativ und sozial-innovativ ausgerichteter, kleiner Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung

Förderthemen

Investitionen, Personalausgaben, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen

FörderartZuschuss
Fördergeber

Förderprogramm Gründung innovativ

MittelherkunftEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms besteht darin, innovative und sozial-innovative Unternehmen in der Phase ihres Wachstums, das heißt in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung zu fördern und finanziell zu stärken.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Mit dem MWAEK-Förderprogramm Gründung innovativ werden investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die der Erhaltung oder der Erweiterung eines innovativ oder sozial-innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen.

Fördertatbestand 1: "Innovationsimpuls"

  • investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie zum Beispiel:
    • Maschinen
    • Anlagen
  • nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
  • Personalkosten für neue Arbeitsplätze bis zu einem Betrag von 50.000 EUR (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate

Fördertatbestand 2: "Gründungsgehalt":

  • Personalausgaben für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis oder Privatentnahmen geschäftsführender Personen (Inhaber), die jeweils mindestens 10 Prozent der Gesellschafteranteile halten, bis höchstens 50 000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate

Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch die ILB erteilt werden, wenn dieser im Antrag begründet wird.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Die ILB kann keine Förderungen gewähren, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Zuschüsse für denselben Zuwendungszweck aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden oder gewährt worden sind.

Eine mehrfache Förderung nach Nummer 2.1 der Richtlinie ("Innovationsimpuls") ist nicht zulässig. Zudem ist eine mehrfache Förderung nach Nummer 2.2 der Richtlinie ("Gründungsgehalt") - bezogen auf die jeweilige Person, für die Personalausgaben abgerechnet werden - ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Förderung sind zudem Unternehmen, die im Rahmen der Vorgängerrichtlinie gefördert worden sind.

Wie wird gefördert?

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 EUR und 180.000 EUR je Fördertatbestand.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Anschließend können Anträge auf Förderung über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 15. September 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Terminanfragen für eine Erstberatung richten Sie bitte direkt an die ILB Förderberatung unter: 0331 660 2211.