Corona-Überbrückungshilfe I

ILB-Förderprogramm

Corona-Überbrückungshilfe I

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Überblick

Mit der Corona-Überbrückungshilfe erhielten kleine und mittlere Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe für ihre Existenzsicherung.

Weitere Informationen für dieses Programm erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).(öffnet externe Seite)

Fördernehmer

Unternehmen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen.

Förderthemen

Abmilderung von Umsatzrückgängen während der Corona-Krise (Juni bis August 2020)

FörderartZuschuss
Fördergeber

Bundesrepublik Deutschland

Mittelherkunft

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Anteiliger finanzieller Ausgleich für monatlich anfallende betriebliche Fixkosten in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und der Höhe der Umsatzeinbußen in den Monaten Juni bis August 2020

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mögliche Umsatzeinbußen und Lebenshaltungskosten.

Wie wird gefördert?

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung ist beendet.