Wachstumsfinanzierung

ILB-Förderprogramm

Wachstumsfinanzierung

Überblick

Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen (Nachrangdarlehen).

Fördernehmer

wachstumsorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Expansionsphase

Förderthemen

Markteinführung und Weiterentwicklung von Produkten, Innovation, Unternehmenswachstum, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Erschließung neuer Märkte

Förderart

Offene Beteiligung und oder beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen)

FördergeberILB

über die Brandenburg Kapital GmbH

MittelherkunftEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB)

Ziel des Programms

Die Wachstumsfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KMU sollen zur Stärkung von innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).

Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR
Höchstinvestment:6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung
Beteiligungsart:
  • in Verbindung mit einem privatem unabhängigen Koinvestor unter gleichen Bedingungen
  • Basis der Finanzierung ist der Unternehmenswert
  • Beteiligungsähnliche Investitionen (Nachrangdarlehen)

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Geltungsdauer

Die Finanzierungsgrundsätze treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2029 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Eigenkapital Tel.-Nr. 0331-660 1698.