Mezzaninefinanzierung

ILB-Förderprogramm

Mezzaninefinanzierung

Überblick

Mit der Mezzaninfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels Nachrangdarlehen.

Fördernehmer

etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Förderthemen

Markteinführung und Erweiterung von Produkten, Unternehmenswachstums, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Erschließung neuer Märkte.

Förderart

Nachrangdarlehen

FördergeberILB

über die Brandenburg Kapital GmbH

MittelherkunftEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Ziel des Programms

Die Mezzaninfinanzierung hat das Ziel, die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels beteiligungsähnlicher Investitionen (Nachrangdarlehen) zu stärken.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen zwischen unabhängigen Parteien finanziert werden. Bei dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden dürfen maximal 10 % des Darlehensbetrages hierfür verwendet werden.

Wie wird gefördert?

FinanzierungsinstrumentNachrangdarlehen
Finanzierungsanteilbis zu 100 %
Darlehensmindest-/-höchstbetragab 100.000 EUR und bis zu 3.000.000. EUR
Auszahlungskurs100 %
Laufzeitbis zu 10 Jahre
tilgungsfreiflexible Gestaltung
Zinsbindungfür die Dauer der Darlehenslaufzeit
Zinssatzin Abhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und im Einklang mit der EU-Referenzsatzmitteilung
Zinszahlungvierteljährlich nachträglich
Tilgungvierteljährlich nachträglich
Außerplanmäßige Rückzahlungnach Ablauf von 5 Jahren nach Vollauszahlung ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Bankarbeitstagen
SicherheitenSicherheiten müssen nicht gestellt werden

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Entscheidung über die Gewährung einer beteiligungsähnlichen Investition (Nachrangdarlehen) trifft die ILB auf der Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Geltungsdauer

Die Finanzierungsgrundsätze treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2029 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Eigenkapital Tel.-Nr.0331-660 2211.

Was ist noch zu beachten

Mindestumsatz

Es muss ein erzielter Jahresumsatz von mindestens 300.000 EUR nachgewiesen werden.