Brandenburg-Kredit Mikro

Brandenburg-Kredit Mikro
Überblick
Mit dem Darlehensprogramm Brandenburg-Kredit Mikro unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie Existenzgründer und Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens.
| Fördernehmer | Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten zehn Jahren nach Gründung sowie Unternehmensnachfolger |
|---|---|
| Förderthemen | Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionsgütern und Betriebsmitteln |
| Förderart | Darlehen |
| Fördergeber | ILB |
| Mittelherkunft | Fondsmittel aus dem Mikrodarlehensfonds |
Ziel des Programms
- die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land Brandenburg
- die Förderung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
- Betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel.
Wer oder was wird nicht gefördert?
- Umschuldungen sowie der Erwerb von Grundstücken
- die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
- Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
- die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Investitionen in Flughafeninfrastruktur, es sei denn:
- sie haben einen Bezug zum Umweltschutz oder
- sie werden von den notwendigen Investitionen zur Abmilderung oder Verringerung der negativen ökologischen Auswirkungen der Flughafeninfrastruktur begleitet (Art. 3 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1301/2013)
- Antragsteller, die mit ihrer/ihrem Geschäftsidee/Vorhaben menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten
- Sachleistungen, für die keine durch Rechnungen oder gleichwertige Belege nachgewiesene Barzahlung erfolgt ist:
- Erbringung von Arbeitsleistungen
- Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien
Wie wird gefördert?
| Finanzierungsanteil | bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel |
| Darlehensbetrag | mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben |
| Auszahlung | 100 % des Zusagebetrages |
| Laufzeit | bis zu 5 Jahre |
| tilgungsfreie Zeit | bis zu 6 Monate |
| Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
| Zinszahlung | monatlich nachträglich |
| Tilgung | monatlich nachträglich in gleichen Raten |
| Zinssatz | 3 % (Stand 01.06.2024) |
| Außerplanmäßige Rückzahlung | jederzeit möglich mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat |
| Bindungsdauer des Darlehens | 2 Jahre nach Auszahlung |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung einen Termin mit unseren Förderberatern(öffnet externe Seite), die Sie zu den wichtigsten Punkten zum neuen Brandenburg-Kredit Mikro unterstützen. Anträge sind bei der ILB über das Kundenportal zu stellen.
Geltungsdauer
Die Mittelbereitstellung und die Gültigkeit des aus Landesmitteln finanzierten Darlehen Brandenburg-Kredit Mikro enden am 31. Dezember 2030. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle eingegangenen Anträge entschieden worden sein. Für eine fristgerechte Prüfung und Bearbeitung ist die Antragstellung bei der ILB bis zum 15. Oktober 2030 möglich.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Förderberater der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unseren Förderberatern(öffnet externe Seite).
Zudem können Sie sich auch an das Infotelefon Existenzgründung 0331 660-2211 der ILB wenden.
Was ist noch zu beachten
Mit dem Vorhaben darf nach Antragseingangsbestätigung der ILB begonnen werden. Die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein Darlehen.
Unter Maßnahmebeginn ist grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf das zu finanzierende Vorhaben bezieht (Auftragsvergabe, Abschluss von Kaufverträgen und dergleichen).
