Brandenburg-Kredit Energieeffizienz

ILB-Förderprogramm

Brandenburg-Kredit Energieeffizienz

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Das Förderprogramm ist ausgelaufen. Neue Anträge können im Rahmen des Programms Brandenburg-Kredit Unternehmen oder Brandenburg Gründung gestellt werden.

Fördernehmer

Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe

Förderthemen

Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen

FörderartDarlehen
Fördergeber

ILB, Merkblatt Brandenburg-Kredit Energieeffizienz

Mittelherkunft

ILB, KfW Bankengruppe

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

  • Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen
  • Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme gefördert werden
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen,
  • Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion,
  • Treuhandkonstruktionen,
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern- sowie der Erwerb eigener Anteileund die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte).
Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Konditionen, Dokumente und Formulare").

Wie wird gefördert?

Finanzierungsanteilbis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehenshöchstbetragmaximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben
Auszahlung100 %
Laufzeit/tilgungsfreie JahreInvestitionen:
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
Zinsbindungmaximal 10 Jahre
Zinsverbilligungmaximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal
Zins- und Tilgungsrhythmusvierteljährlich nachträglich
Zinssatznicht mehr einschlägig
Bereitstellungsprovision0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 12 Monate nach Darlehenszusage

Ablauf / Verfahren

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt für kleine und mittlere Unternehmen auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen. Bei Investitionen kann auch eine Beihilfe "Investitionsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" § 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beantragt werden.

Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.