Brandenburg-Kredit Energieeffizienz

Brandenburg-Kredit Energieeffizienz
KfW Bankengruppe

Überblick
Das Förderprogramm ist ausgelaufen. Neue Anträge können im Rahmen des Programms Brandenburg-Kredit Unternehmen oder Brandenburg Gründung gestellt werden.
| Fördernehmer | Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe |
|---|---|
| Förderthemen | Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen |
| Förderart | Darlehen |
| Fördergeber | ILB, Merkblatt Brandenburg-Kredit Energieeffizienz |
| Mittelherkunft | ILB, KfW Bankengruppe |
Aktuelle Meldungen
Einstellung Brandenburg-Kredit EnergieEffizienz zum 30. Juni 2022
Wir stellen zum 30. Juni unser Programm Brandenburg-Kredit Energieeffizienz ein.Letzte Anträge können bei uns noch bis Freitag, den 17. Juni dieses Jahres gestellt werden.
Antragstellung ist wieder möglich
Die ILB unterstützt ab sofort wieder Unternehmen, die ihre Produktionsanlagen/-prozesse effizienter gestalten wollen, mit zinsgünstigen Darlehen aus dem Brandenburg-Kredit Energieeffizienz.
Anträge können ab sofort durch die finanzierende Hausbank an die ILB gerichtet werden.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
- Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen
- Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme gefördert werden
Wer oder was wird nicht gefördert?
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
- Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen,
- Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion,
- Treuhandkonstruktionen,
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern- sowie der Erwerb eigener Anteileund die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte).
Wie wird gefördert?
| Finanzierungsanteil | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
| Darlehenshöchstbetrag | maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben |
| Auszahlung | 100 % |
| Laufzeit/tilgungsfreie Jahre | Investitionen:
|
| Zinsbindung | maximal 10 Jahre |
| Zinsverbilligung | maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal |
| Zins- und Tilgungsrhythmus | vierteljährlich nachträglich |
| Zinssatz | nicht mehr einschlägig |
| Bereitstellungsprovision | 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 12 Monate nach Darlehenszusage |
Ablauf / Verfahren
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt für kleine und mittlere Unternehmen auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen. Bei Investitionen kann auch eine Beihilfe "Investitionsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" § 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beantragt werden.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.

