Brandenburg GO

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Informationen für Endkreditnehmer
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Überblick
Die ILB gewährt Ihnen mit diesem Programm zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Die Darlehen sind zusätzlich mit einer bis zu 80 %igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.
| Fördernehmer | Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit |
|---|---|
| Förderthemen | Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung |
| Förderart | Bürgschaft, Darlehen |
| Fördergeber | ILB Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH |
| Mittelherkunft | ILB, KfW Bankengruppe |
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw.die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
- sowie der Erwerb eigener Anteile
- und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte)
- Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Formulare / Downloads")
- Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden
- Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
| Finanzierungsart: | zinsverbilligtes Darlehen inkl. Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % durch die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH |
| Finanzierungsanteil: | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
| Darlehensmindestbetrag: | mindestens 25.000,00 EUR pro Vorhaben |
| Darlehenshöchstbetrag: | maximal 250.000,00 EUR pro Vorhaben |
| Auszahlung: | 100 % |
| Laufzeit/Tilgungsfreijahre: |
|
| Zinsbindung: | maximal 10 Jahre |
| Zinsverbilligung: | maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal |
| Zins- und Tilgungsrhythmus: | vierteljährlich nachträglich |
| Zinssatz: | immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer") |
| Bereitstellungsprovision: | 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage |
| Bearbeitungsgebühr für die Bürgschaft | einmalig: 1,25 % auf den Darlehensbetrag. Die Bearbeitungsgebühr ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen. |
| Bürgschaftsprovision | laufend: 1,25 % p. a. auf den Darlehensbetrag. Die Bürgschaftsprovision ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen. |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Neu: ab sofort erfolgt die digitale Antragstellung über nur einen Antrag bei der ILB.
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg GO stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Website der Bürgschaftsbank.(öffnet externe Seite)
Hausbanken mit elektronischer Anbindung an FGCenter stellen Anträge direkt bei der ILB. Die ILB leitet diesen an die Bürgschaftsbank weiter. Sobald die Bürgschaftsbank nach der Bürgschaftsentscheidung die Urkunde an die ILB weitergeleitet hat, erfolgt die Zusage des verbürgten Kredites durch die ILB.
Grafische Darstellung des Antragsweges für das Programm Brandenburg GO(öffnet externe Seite)
Wie erfolgt die Besicherung?
Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung.
Was ist noch zu beachten
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg GO mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW-Programmen "ERP-Förderkredit KMU" und/oder dem "ERP-Gründerkredit-Startgeld".
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung.






