Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung

ILB-Förderprogramm

Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung

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Überblick

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Fördernehmer

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Förderthemen

Förderung von Investitionen in Gemeinden und Ortsteilen

FörderartZuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Richtlinie der Staatskanzlei Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung (RL Zusammenhalt)

Mittelherkunft

Land Brandenburg

Ziel des Programms

Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.

Aktuelle Meldungen

Weiteres Callfenster am 28.03.2023

Am 28.03.2023 wird für den zweiten Call nochmals ein Zeitfenster von 10:00 Uhr - 15:00 Uhr zur Antragstellung geöffnet. In diesem Zeitraum können letztmalig im ILB Kundenportal Anträge gestellt werden.

Beachten Sie hierzu bitte die aktualisierten Fragen und Antworten (FAQ)(öffnet externe Seite) zur Richtlinie und die "1. Änderung zur Richtlinie" unter Formulare / Downloads weiter unten.

Wichtig

Als Bestandteil der Antragsunterlagen ist die aktualisierte Projektskizze(öffnet externe Seite) unter Formulare / Downloads zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht das Dokument aus dem Jahr 2022 ausfüllen.

Aktueller Call

Noch bis einschließlich 19.03.2023 wird der aktuelle Call durchgeführt. In diesem Zeitraum können im ILB Kundenportal Anträge gestellt werden.

Beachten Sie hierzu bitte die aktualisierten Fragen und Antworten (FAQ)(öffnet externe Seite) zur Richtlinie und die "1. Änderung zur Richtlinie" unter Formulare / Downloads weiter unten.

Ein weiterer Call ist derzeit nicht geplant.

Wichtig

Als Bestandteil der Antragsunterlagen ist die aktualisierte Projektskizze(öffnet externe Seite) unter Formulare / Downloads zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht das Dokument aus dem Jahr 2022 ausfüllen.

Neuer Call gestartet

Vom 20.02.2023 bis einschließlich 19.03.2023 wird dieser Call durchgeführt. In diesem Zeitraum können im ILB Kundenportal Anträge gestellt werden.

Beachten Sie hierzu bitte die aktualisierten Fragen und Antworten (FAQ)(öffnet externe Seite) zur Richtlinie und die "1. Änderung zur Richtlinie" unter Formulare / Downloads weiter unten.

Wichtig

Als Bestandteil der Antragsunterlagen ist die aktualisierte Projektskizze(öffnet externe Seite) unter Formulare / Downloads zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht das Dokument aus dem Jahr 2022 ausfüllen.

Neuer Call

Vom 20.02.2023 bis einschließlich 19.03.2023 wird ein weiterer Call durchgeführt. In diesem Zeitraum können im ILB Kundenportal Anträge gestellt werden.

Beachten Sie hierzu bitte die aktualisierten Fragen und Antworten (FAQ)(öffnet externe Seite) zur Richtlinie und die "1. Änderung zur Richtlinie" unter Formulare / Downloads weiter unten.

Wichtig

Als Bestandteil der Antragsunterlagen ist die aktualisierte Projektskizze(öffnet externe Seite) unter Formulare / Downloads zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht das Dokument aus dem Jahr 2022 ausfüllen.

Erster Call wird beendet

Der erste Call wird zum 30. April 2022 beendet.

Anträge können im ILB-Kundenportal(öffnet externe Seite) gestellt werden. Bitte denken Sie daran, den Antrag im ILB-Kundenportal rechtzeitig abzusenden.

Start des ersten Calls

Der Call zur Antragstellung der Richtlinie startet zum 01.04.2022 und endet am 30.04.2022. Anträge können über das ILB-Kundenportal elektronisch gestellt werden.

Fünf Milionen Euro für Zusammenhalt und solidarisches Miteinader in kleinen Gemeinden

Mit dem Start der neuen Förderrichtlinie zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs werden einzelne investive Maßnahmen mit bis zu 150.000 Euro auf verschiedenen Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie gefördert.

Förderwürdigkeitsprüfung der Staatskanzlei abgeschlossen

Die Staatskanzlei informierte am 28.06.2023 über das weitere Vorgehen(öffnet externe Seite) zur Richtlinie Zusammenhalt. Eine Zusammenfassung der Informationen können Sie auf der Seite der Staatskanzlei(öffnet externe Seite) abrufen.

Alle Antragsteller werden aktuell sukzessive von der ILB über das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung der Staatskanzlei informiert und ggf. zur Vervollständigung Ihrer Antragsunterlagen aufgefordert.

Wir bitten Sie diesbezüglich von Nachfragen per Telefon oder per Mail abzusehen.

Call beendet

Die Antragsrunden sind abgeschlossen. Neue Anträge werden derzeit nicht angenommen.

Förderwürdigkteitsprüfung der Staatskanzlei abgeschlossen

Die Staatskanzlei informierte am 18.07.2022 über das weitere Vorgehen(öffnet externe Seite) zur Richtlinie Zusammenhalt. Eine Zusammenfassung der Informationen können Sie auf der Seite der Staatskanzlei(öffnet externe Seite) abrufen.

Alle Antragsteller werden aktuell sukzessive von der ILB über das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung der Staatskanzlei informiert und ggf. zur Vervollständigung Ihrer Antragsunterlagen aufgefordert.

Wir bitten Sie diesbezüglich von Nachfragen per Telefon oder per Mail abzusehen.

Call beendet

Die erste Antragsrunde ist abgeschlossen. Neue Anträge werden derzeit nicht angenommen.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen mit einem Mindestfördervolumen von 5.000 EUR gefördert werden:

  1. Baumaßnahmen für Vorhaben, die gemeinschaftliche Ziele verfolgen und mit neuen Nutzungskomponenten die regionalen Perspektiven unterstützen,
  2. der Erwerb von beweglichen Sachen im Wert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall bzw. Beschaffungen mit einem Gesamtwert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer). Hierzu rechnen Geräte, Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände,
  3. der Erwerb unbeweglicher Sachen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Sachleistungen (Eigenleistungen) der Antragsteller,
  • Personal- und allgemeine Sachausgaben einschließlich von Ausgaben für den Unterhalt und den Betrieb der fertiggestellten Investitionsvorhaben,
  • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen sowie
  • die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.

Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.

Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung findet im Rahmen eines Call-Verfahrens im Kundenportal der ILB statt.

Die Antragstellung erfolgt auf Basis eines zweistufigen Verfahrens:

  1. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der ILB durch Einreichung eines Antrags mit beigefügter Projektskizze(öffnet externe Seite) (vorgegebenes Formular). Die ILB prüft die Vollständigkeit der Angaben im Antragsformular und das formale Vorliegen der Fördervoraussetzungen gemäß Richtlinie (Förderfähigkeit).Die fachliche Prüfung und Bewertung erfolgt durch die Staatskanzlei (Förderwürdigkeit) und durch eine Jury.
  2. Die ILB wird die Antragsteller schriftlich über den Ausgang der Prüfung informieren und ggf. zur Vervollständigung der Angaben auffordern.