ILB-Kundenportal
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Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)

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Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
| Fördernehmer | Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts |
|---|---|
| Förderthemen | Förderung von Investitionen in Gemeinden und Ortsteilen |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie der Staatskanzlei Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung (RL Zusammenhalt) |
| Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.
Am 28.03.2023 wird für den zweiten Call nochmals ein Zeitfenster von 10:00 Uhr - 15:00 Uhr zur Antragstellung geöffnet. In diesem Zeitraum können letztmalig im ILB Kundenportal Anträge gestellt werden.
Beachten Sie hierzu bitte die aktualisierten Fragen und Antworten (FAQ)(öffnet externe Seite) zur Richtlinie und die "1. Änderung zur Richtlinie" unter Formulare / Downloads weiter unten.
Wichtig
Als Bestandteil der Antragsunterlagen ist die aktualisierte Projektskizze(öffnet externe Seite) unter Formulare / Downloads zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht das Dokument aus dem Jahr 2022 ausfüllen.
Noch bis einschließlich 19.03.2023 wird der aktuelle Call durchgeführt. In diesem Zeitraum können im ILB Kundenportal Anträge gestellt werden.
Beachten Sie hierzu bitte die aktualisierten Fragen und Antworten (FAQ)(öffnet externe Seite) zur Richtlinie und die "1. Änderung zur Richtlinie" unter Formulare / Downloads weiter unten.
Ein weiterer Call ist derzeit nicht geplant.
Wichtig
Als Bestandteil der Antragsunterlagen ist die aktualisierte Projektskizze(öffnet externe Seite) unter Formulare / Downloads zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht das Dokument aus dem Jahr 2022 ausfüllen.
Die Antragsrunde ist abgeschlossen. Neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Aktueller Status zur Bearbeitung der Anträge:
Derzeit werden die Anträge durch die ILB gesichtet und der Staatskanzlei für die fachliche Prüfung und Bewertung übermittelt. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Ihnen noch nicht mitteilen, wann wir in die Stufe 2 des unter "Antragsverfahren" beschriebenen Verfahrens übergehen können.
Wir bitten Sie diesbezüglich von Nachfragen per Telefon oder per Mail abzusehen.
Sobald wir in die Stufe 2 starten, werden wir an dieser Stelle informieren. Abonnieren Sie unseren ILB-Newsletter.
Vom 20.02.2023 bis einschließlich 19.03.2023 wird dieser Call durchgeführt. In diesem Zeitraum können im ILB Kundenportal Anträge gestellt werden.
Beachten Sie hierzu bitte die aktualisierten Fragen und Antworten (FAQ)(öffnet externe Seite) zur Richtlinie und die "1. Änderung zur Richtlinie" unter Formulare / Downloads weiter unten.
Wichtig
Als Bestandteil der Antragsunterlagen ist die aktualisierte Projektskizze(öffnet externe Seite) unter Formulare / Downloads zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht das Dokument aus dem Jahr 2022 ausfüllen.
Vom 20.02.2023 bis einschließlich 19.03.2023 wird ein weiterer Call durchgeführt. In diesem Zeitraum können im ILB Kundenportal Anträge gestellt werden.
Beachten Sie hierzu bitte die aktualisierten Fragen und Antworten (FAQ)(öffnet externe Seite) zur Richtlinie und die "1. Änderung zur Richtlinie" unter Formulare / Downloads weiter unten.
Wichtig
Als Bestandteil der Antragsunterlagen ist die aktualisierte Projektskizze(öffnet externe Seite) unter Formulare / Downloads zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht das Dokument aus dem Jahr 2022 ausfüllen.
Ab dem 18. Juli 2022 wird die ILB mit der Stufe 2 des unter "Ablauf / Verfahren" beschriebenen Verfahrens starten. Die Antragsteller werden dann von der ILB sukzessive über das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung der Staatskanzlei informiert und ggf. zur Vervollständigung Ihrer Antragsunterlagen aufgefordert.
Wir bitten Sie diesbezüglich von Nachfragen per Telefon oder per Mail abzusehen.
Pressekonferenz der Staatskanzlei am 18. Juli 2022
Die Staatskanzlei informiert im Rahmen ihrer Pressekonferenz über die weitere Umsetzung des Programms. Informationen zur Pressekonferenz erhalten Sie auf der Internetseite der Staatskanzlei(öffnet externe Seite).
Call beendet
Die Antragsrunde ist abgeschlossen. Neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Derzeit ist kein weiterer Call in Planung.
Die Antragsrunde ist abgeschlossen. Neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Aktueller Status zur Bearbeitung der Anträge:
Derzeit werden die Anträge durch die ILB gesichtet und der Staatskanzlei für die fachliche Prüfung und Bewertung übermittelt. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Ihnen noch nicht mitteilen, wann wir in die Stufe 2 des unter "Antragsverfahren" beschriebenen Verfahrens übergehen können.
Wir bitten Sie diesbezüglich von Nachfragen per Telefon oder per Mail abzusehen.
Sobald wir in die Stufe 2 starten, werden wir an dieser Stelle informieren. Abonnieren Sie unseren ILB-Newseltter.
Der erste Call wird zum 30. April 2022 beendet.
Anträge können im ILB-Kundenportal(öffnet externe Seite) gestellt werden. Bitte denken Sie daran, den Antrag im ILB-Kundenportal rechtzeitig abzusenden.
Der Call zur Antragstellung der Richtlinie startet zum 01.04.2022 und endet am 30.04.2022. Anträge können über das ILB-Kundenportal elektronisch gestellt werden.
Mit dem Start der neuen Förderrichtlinie zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs werden einzelne investive Maßnahmen mit bis zu 150.000 Euro auf verschiedenen Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie gefördert.
Die Staatskanzlei informierte am 28.06.2023 über das weitere Vorgehen(öffnet externe Seite) zur Richtlinie Zusammenhalt. Eine Zusammenfassung der Informationen können Sie auf der Seite der Staatskanzlei(öffnet externe Seite) abrufen.
Alle Antragsteller werden aktuell sukzessive von der ILB über das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung der Staatskanzlei informiert und ggf. zur Vervollständigung Ihrer Antragsunterlagen aufgefordert.
Wir bitten Sie diesbezüglich von Nachfragen per Telefon oder per Mail abzusehen.
Call beendet
Die Antragsrunden sind abgeschlossen. Neue Anträge werden derzeit nicht angenommen.
Die Staatskanzlei informierte am 18.07.2022 über das weitere Vorgehen(öffnet externe Seite) zur Richtlinie Zusammenhalt. Eine Zusammenfassung der Informationen können Sie auf der Seite der Staatskanzlei(öffnet externe Seite) abrufen.
Alle Antragsteller werden aktuell sukzessive von der ILB über das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung der Staatskanzlei informiert und ggf. zur Vervollständigung Ihrer Antragsunterlagen aufgefordert.
Wir bitten Sie diesbezüglich von Nachfragen per Telefon oder per Mail abzusehen.
Call beendet
Die erste Antragsrunde ist abgeschlossen. Neue Anträge werden derzeit nicht angenommen.
Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen mit einem Mindestfördervolumen von 5.000 EUR gefördert werden:
Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.
Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.
Die Antragstellung findet im Rahmen eines Call-Verfahrens im Kundenportal der ILB statt.
Die Antragstellung erfolgt auf Basis eines zweistufigen Verfahrens: