Investitionsprogramm Startchancen

Investitionsprogramm Startchancen

Überblick
Mit dem Progamm Startchancen werden Bauvorhaben an Schulen, bis hin zu Modernisierung und Investitionen in Ausstattung sowie Vorbereitungs- und Belgleitmaßnahmen unterstützt, um eine förderliche Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler zu schaffen.
| Fördernehmer | Schulträger und Träger von Ersatzschulen |
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| Förderthemen |
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| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | |
| Mittelherkunft |
Ziel des Programms
Mit dem Programm Startchancen unterstützen das Land Brandenburg und der Bund öffentliche und freie Schulträger dabei, Schulen zu modernisieren, auszustatten und weiterzuentwickeln.
Ziele sind:
- eine für Schülerinnen und Schüler förderliche Lernumgebung mit moderner Infrastruktur schaffen
- hochwertige Ausstattung für vielfältige Lernformate bereitstellen
- die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams verbessern, pädagogische Arbeit unterstützen, z. B. durch flexible Räume für Teamarbeit und Inklusion
- Schulen besser im Sozialraum vernetzen
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in:
- Baumaßnahmen – Neubau, Umbau, Erweiterung oder Modernisierung von Schulgebäuden, -anlagen und -geländen, inkl. Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme (z. B. Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Räume für inklusives Lernen, Öffnung von Räumen zur Unterstützung von vielfältigen Lernformaten).
- Nachhaltige und lernförderliche Ausstattung – z. B. flexibles Mobiliar, Werkstätten, Kreativlabore, Bewegungsräume, Gestaltungselemente, Erholungs- und Rückzugsbereiche.
- Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen – Ausgaben, die unmittelbar mit der Investition verbunden und für deren Umsetzung erforderlich sind.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind:- reine Instandhaltung und Werterhalt der Bausubstanz
- Verwaltungsausgaben oder projektbezogene Personalstellen bei Land bzw. Kommune
Wie wird gefördert?
Fördersatz: bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
Eigenanteil: nicht erforderlich
Bagatellgrenze: mindestens 25.000 €
Zeitraum: gefördert werden Maßnahmen, die ab dem 5. Juni 2024 begonnen wurden und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen sind.
Die Höhe der maximal möglichen Gesamtzuwendung finden Sie in der Übersicht Investitionsbudgets je Schule.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
- Antragstellung: ab 13. Oktober 2025 bis zum 31. Juli 2032 online im ILB-Kundenportal.
- Das MBJS gibt ein schulfachliches Votum ab.
- Die ILB prüft die Anträge anhand der eingereichten Nachweise.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am 29. Juli 2025 in Kraft und läuft bis zum 31. Juli 2035.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der ILB:
Nina Krampitz – 0331 660-1726
Mandy Glanz – 0331 660-1332
