Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen - StaF-Verbund (2023)

Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen - StaF-Verbund (2023)

Überblick
Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg.
| Fördernehmer | Wissenschafteinrichtungen des Landes Brandenburg |
|---|---|
| Förderthemen | Kooperationsvorhaben anwendungsnaher Forschung |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) |
| Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt mit seinem Förderprogramm Wissenschaftseinrichtungen über die ILB bei Investitionen in anwendungsnahe Forschung.
Aktuelle Meldungen
2. Call
Aktuell können Anträge über das Kundenportal gestellt werden. Der Call läuft bis zum 30.09.2024.
Neuer Call
Vom 01.09.2024 bis einschließlich 30.09.2024 können wieder Anträge gestellt werden.
Antragstellung verlängert
Bis einschließlich 31. Dezember 2023 können Anträge im Kundenportal gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur(öffnet externe Seite) entnehmen.
Antragstellung gestartet
Bis einschließlich 31. Oktober 2023 können Anträge im Kundenportal gestellt werden.
Antragstellung startet demnächst
Voraussichtlich ab dem 06. September wird das Förderprogramm im Laufe des Tages im Kundenportal freigeschaltet. Sobald die Antragstellung möglich ist, wird an dieser Stelle informiert.
Antragstellung endet bald
Bis einschließlich 31. Dezember 2023 können Anträge im Kundenportal gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur(öffnet externe Seite) entnehmen.
Antragstellung beendet.
Die Antragstellung wurde beendet. Es können keine weiteren Anträge gestellt werden.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
- Forschungsverbund aus mindestens zwei transdisziplinären Partnern einer Hochschule
- Forschungsverbund aus mindestens zwei Wissenschaftseinrichtungen
Wie wird gefördert?
Für das Vorhaben werden anteilig bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem 01. September 2024 im Rahmen eines Call-Verfahrens bis zum 30. September 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.
Wir sind aktuell stetig dabei für Sie Videos mit Prozesserläuterungen zu unserem neuen Kundenportal zu produzieren. Die Videos können Sie hier(öffnet externe Seite) abrufen.
Abonnieren Sie den Newsletter für das Förderprogramm und sie werden unmittelbar bei Neuigkeiten informiert.
Informationen und Unterlagen zur Antragstellung stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare / Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 17. Mai 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Schmidtke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1529 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Personalausgaben
Sie können zur Antragstellung entscheiden, ob Sie das eingeplante Personal im Rahmen eines Monats- oder Stundensatzes abrechnen werden.
Für die Kalkulation der jeweiligen Monats- bzw. Stundensätze werden Ihnen im Antragsprozess jeweils ein Tool auf Excelbasis zur Verfügung gestellt.
Diese Tools berechnen Ihnen automatisch die beantragbaren Ausgaben, welche Sie in den Antrag übernehmen können.
Der ILB hilft dieses Tool wiederum Ihre beantragten Personalausgaben zu plausibilisieren. Deshalb ist die Nutzung der Tools obligatorisch. Bitte reichen Sie die ausgefüllten Tools bereits zur Antragstellung mit ein.
Im Laufe der Projektlaufzeit wird es nicht möglich sein für die jeweilige geplante Stelle die Abrechnungsart zu tauschen.
Hinweis: Sollte die Durchführung des Projektes bis in das Jahr 2028 geplant sein, können maximal 6 Monate für das Jahr 2028 angesetzt werden. Beachten Sie hierzu Nr. 5.7 der Richtlinie(öffnet externe Seite) (spätestes Ende des Durchführungszeitraums zum 30.06.2028).
