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Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)

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Stärkung der Energieresilienz und Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags der Studentenwerke im Land Brandenburg.
| Fördernehmer | Studentenwerke im Land Brandenburg |
|---|---|
| Förderthemen | Förderung von Investitionen, Energieberatung, baulichen Maßnahmen, Ersatzbeschaffung von Geräten |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) |
| Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Energieresilienz und die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags der Studentenwerke im Land Brandenburg.
1. Maßnahmen zur Reduzierung des externen Energieverbrauchs, wie z. B.
2. Bauliche Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie z. B.
3. Ersatzbeschaffung von Geräten, sofern das zu ersetzende Gerät mindestens fünf Jahre genutzt wurde und mit dem neuen Gerät eine Energieeinsparung von mindestens 30% erreicht werden kann, und Einrichtungsgegenständen in den Räumlichkeiten der Studentenwerke und in den studentischen Wohneinheiten.
Nicht gefördert werden Vorhaben,
sowie
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der ILB ab dem 28. August 2023 stellen.
Die Antragsunterlagen stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare / Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 05. April 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Hoffmann, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1288 erreichen.