Landes-Gigabitförderung-BB

Landes-Gigabitförderung-BB
Überblick
Das Förderprogramm unterstützt Sie bei der Errichtung zukunftsfähiger Gigabitnetze in unterversorgten Gebieten im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers.
| Fördernehmer | Landkreise und kreisfreie Städte außerhalb des Lausitzer Reviers (Landkreise Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und Uckermark sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam) |
|---|---|
| Förderthemen | Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) Grundsätze zur Förderung des Gigabitausbaus im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers „Landes-Gigabitförderung-BB“ |
| Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ausbau von zukunftsfähigen Gigabitnetzen in unterversorgten Gebieten im Land Brandenburg in Landkreisen und kreisfreien Städten außerhalb des Lausitzer Reviers
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Durch das Land Brandenburg werden die Fördertatbestände "Wirtschaftlichkeitslückenförderung" gemäß Nummer 3.1, das „Betreibermodell" gemäß Nummer 3.2 sowie das "Lückenschluss-Programm" gemäß Nummer 9 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes gefördert.
Wie wird gefördert?
Eine Zuwendung des Landes Brandenburg zum Breitbandausbau wird für Vorhaben gewährt, die nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes gefördert werden und für die ein entsprechender Bewilligungsbescheid des BMDV beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers erteilt ist.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Gewährung der Zuwendung des Landes sind bei der ILB zusammen mit dem bestandskräftigen Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes einzureichen.
Geltungsdauer
Die Grundsätze für die Landes-Gigabitförderung-BB sind mit Unterzeichnung in Kraft getreten und gelten bis zum 31.12.2028.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei der Beantwortung Ihrer Fragen helfen Ihnen die die Mitarbeitenden der ILB gern weiter.
