Kommunales Infrastrukturprogramm - Feuerwehrinfrastruktur

Kommunales Infrastrukturprogramm - Feuerwehrinfrastruktur
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Überblick
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für den Bau und Erhalt von Feuerwehrhäusern zur Förderung der Feuerwehrinfrastruktur.
| Fördernehmer | Antragsberechtigt sind die Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung, die nicht bereits andere Fördermittel des Landes Brandenburg oder anderer Institutionen für denselben Zweck, zum Beispiel EPLR/Leader, erhalten. |
|---|---|
| Förderthemen | Aufbau und Erhalt der Feuerwehrinfrastruktur sowie die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren (außerhalb LEADER) |
| Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel der Zuwendungsgewährung ist die Stärkung der kommunalen Infrastruktur im Land Brandenburg in dem Bereich Feuerwehr.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung, der Ausbau und der Umbau eines Feuerwehrhauses sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus.
Bei der Förderung von Hochbaumaßnahmen sind die Kostengruppen der DIN 276 der Bemessung zugrunde zu legen.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für den Erwerb eines Grundstücks und eines Gebäudes zum Zweck des Umbaus in ein Feuerwehrhaus,
- Ausgaben für die Errichtung von Wohnungen in Feuerwehrhäusern,
- Ausgaben für die Instandsetzung, Unterhaltung und Wartung von Feuerwehrhäusern,
- Leitungs- und Anschlussgebühren,
- Finanzielle Kosten für Personal und Stellen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bereitzustellen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung mit einem förderwürdigen Vorhaben zur Stärkung der Feuerwehrinfrastruktur können bis zum 9. März 2018 einen Antrag auf Zuwendung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einreichen. Die Anträge, die nach dem genannten Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Was ist noch zu beachten
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Die Zweckbindungsfrist für Feuerwehrhäuser beträgt 25 Jahre.
Bei Baumaßnahmen sind die VV Nr. 6 zu § 44 LHO zu beachten.

