Klärschlamm 2025

Klärschlamm 2025


Überblick
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) über die ILB Vorhaben im Land Brandenburg, die dazu dienen, regionale und betriebliche Kreislaufwirtschaften durch Investitionen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm, Klärschlammaschen oder dem kohlenstoffhaltigen Rückstand zu stärken.
| Fördernehmer | Träger öffentlicher Infrastrukturen |
|---|---|
| Förderthemen | Anpassung von Abwasserbehandlungsanlagen, Errichtung, Ertüchtigung sowie Anpassung von Anlagen zur Klärschlammentwässerung, Errichtung und Anpassung von Anlagen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm, Errichtung und Anpassung von Anlagen zur Phosphorrückgewinnung und Aufbereitung von Klärschlammaschen, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) |
| Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel des Programms ist die Stärkung der Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen, der Klärschlammasche oder dem kohlenstoffhaltigen Rückstand.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Fördertatbestand 1:
- Anpassung von Abwasserbehandlungsanlagen
Fördertatbestand 2.1:
- Errichtung, Ertüchtigung sowie Anpassung von Anlagen zur Klärschlammentwässerung -Einzellösung
Fördertatbestand 2.2:
- Errichtung, Ertüchtigung sowie Anpassung von Anlagen zur Klärschlammentwässerung - Verbundlösung
Fördertatbestand 3:
- Errichtung und Anpassung von Anlagen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm
Fördertatbestand 4:
- Errichtung und Anpassung von Anlagen zur Phosphorrückgewinnung und Aufbereitung von Klärschlammaschen Vorhaben zum Wissenstransfer
Fördertatbestand 5:
- Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
Fördertatbestände 1 bis 4: Zuwendungsfähig sind Ausgaben für
- Anlagenaggregate
- Materialkosten
- Bau- und Planungsleistungen
- Lieferkosten für Anlagen(-Aggregate) und Material
- Gutachten, Voruntersuchungen, Planungen und Qualitätssicherung
Fördertatbestand 5: Zuwendungsfähig sind Ausgaben für
- Raum- und Technikkosten
- Materialkosten
- Catering, gemäß EFRE-Merkblatt "Bewirtungsausgaben im Rahmen vorhabenbezogener Veranstaltungen" (FP 2021-2027)"
- Übersetzungen (Wort und Schrift)
- Dienstleistungen von Fachexperten
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden
- die in Art. 7 der VO (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten
- Grundstücke,
- Tiere,
- Fahrzeuge aller Art,
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen,
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
- Investitionen in das Nebengewerbe,
- Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge,
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Ausgenommen von der Förderung sind
- Zuwendungsempfangende, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind
- Zuwendungsempfangende in Schwierigkeiten nach Artikel 2 Nr. 18 AGVO. Abweichend hiervon sind Förderungen jedoch für Vorhabenträger möglich, die am 31. Dezember 2019 keine Träger in Schwierigkeiten waren, aber während des 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 zu Träger in Schwierigkeiten wurden.
Wie wird gefördert?
Fördertatbestand 1:
- 80,00% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Pro Vorhaben und Zuwendungsempfangende/r ist eine Förderung von maximal 1 Mio. EUR möglich.
Fördertatbestand 2.1:
- 80,00% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Pro Vorhaben und Zuwendungsempfangende/r ist eine Förderung von maximal 2 Mio. EUR möglich.
Fördertatbestand 2.2:
- Höchster für das jeweilige Fördergebiet zulässiger Fördersatz
- Pro Vorhaben und Zuwendungsempfangende/r ist eine Förderung von maximal 3 Mio. EUR möglich.
Fördertatbestand 3:
- Höchster für das jeweilige Fördergebiet zulässiger Fördersatz
- Pro Vorhaben und Zuwendungsempfangende/r ist eine Förderung von maximal 5 Mio. EUR möglich.
Fördertatbestand 4:
- Höchster für das jeweilige Fördergebiet zulässiger Fördersatz
- Pro Vorhaben und Zuwendungsempfangende/r ist eine Förderung von maximal 7 Mio. EUR möglich.
Fördertatbestand 5:
- 60,00% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Pro Vorhaben und Zuwendungsempfangende/r ist eine Förderung von maximal 50.000,00 EUR möglich.
- Die förderfähigen Gesamtausgaben werden auf Grundlage des Haushaltsplanentwurfs der Antragstellenden im Ergebnis der Antragsprüfung bei der Bewilligung in Form von Pauschalbeträgen festgelegt.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Mittelanforderung im Erstattungsprinzip auf der Grundlage bereits getätigter Ausgaben bzw. unter Anwendung vereinfachter Kostenoptionen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem XX.XX.XXXX über das Kundenportal der ILB stellen.
Die Antragsunterlagen stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare / Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrag zu werten.
Die Antragstellenden dürfen nach von der ILB bestätigtem Eingang des Antrags mit allen erforderlichen Inhalten bei der Bewilligungsbehörde mit der Durchführung des beantragten Vorhabens beginnen. Aus dieser Erlaubnis zum vorzeitigen Vorhabenbeginn leitet sich jedoch kein Anspruch auf eine Zuwendung ab.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum Tag. Monat 2025 in Kraft und mit Ablauf vom 30.Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Herr Adrian Kresse, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1728 erreichen. Alternativ können Sie Ihre Fragen auch schriftlich an umwelt@ilb.de stellen.
Was ist noch zu beachten
- Die Förderung nach dem Fördertatbestand 5 kann nur erfolgen, wenn die Zuwendungsempfangenden auch eine Bewilligung für eines der Fördertatbestände 1 bis 4 erlangen.
- Eine Förderung der Fördertatbestände 2.1, 2.2 und 3 ist nur möglich, wenn die geplanten Investition dazu dient, Klärschlämme so zu entwässern bzw. thermisch zu verwerten, dass eine Nutzung des in den Klärschlammaschen befindlichen Phosphors zu Düngerzwecken möglich ist.
- Eigenleistungen und Leistungen von verflochtenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den Vorhaben erbracht werden, sind nicht zuwendungsfähig.
- Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet die ILB unter Berücksichtigung einer fachlichen Stellungnahme des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV).
Welcher Weg führt zur Förderung
Antragstellung
Registrieren Sie sich im ILB-Kundenportal 2, wenn Sie dort noch keinen Antrag gestellt haben, und füllen Sie den Antrag vollständig online aus. Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie den Antrag inkl. Anlagen ausschließlich über das Kundenportal ein.
Antragseingangsbestätigung und Auftragserteilung
Sobald ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung über das Kundenportal. Dies ist noch keine Zusage zur Förderung, jedoch können Sie nun auf eigenes Risiko Leistungen beauftragen und mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht. Der erste Auftrag zur tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens markiert den Beginn des Durchführungszeitraumes.
Prüfung Ihrer Unterlagen
Bitte geben Sie uns etwas Zeit, Ihre Antragsunterlagen zu prüfen. Sollten wir weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns. Nachgeforderte Unterlagen können Sie online über unser Kundenportal einreichen.
Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids
Sofern die Prüfung Ihres Antrages zum positiven Ergebnis (Zuwendungsbescheid) geführt hat, können Sie Ihr Vorhaben abschließend umsetzen. Bitte machen Sie sich mit den Bestandteilen und Auflagen des Bescheides vertraut.
Optional: Mittelabruf
Sie können Fördermittel abrufen. Dies kann mehrmals innerhalb des Durchführungszeitraumes für bereits getätigte Ausgaben erfolgen. Füllen Sie den Mittelabruf im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Die Unterlagen werden nun geprüft und die Fördermittel ausgezahlt.
Einreichung Ihres Verwendungsnachweises
Zum Abschluss der Förderung füllen Sie den Verwendungsnachweis im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Sollten wir noch weitere Unterlagen benötigen, melden wir uns. Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung werden die restlichen Fördermittel ausgezahlt.

