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Mit diesem Förderprogramm fördert die ILB Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen.
| Fördernehmer | Träger und Eigentümer von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung |
|---|---|
| Förderthemen | Investitionen zur Schaffung neue zusätzlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung neuer Kita-Plätze in Kindertageseinrichtungen 2019-2022 (LandesKitainvest-Richtlinie 2019-2022) |
| Mittelherkunft | Land |
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichungen.
Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen.
Die Höhe der Zuwendung in Form eines Zuschusses beträgt bis zu 10.000 EUR je neu geschaffenem Platz bei Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zu maximal 90 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Die Zuwendung soll ohne wichtigen Grund eine Bagatellgrenze von 50.000 EUR nicht unterschreiten.
Die Richtlinie gilt vom 24. September 2020 bis zum 31. Dezember 2021.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, deren Planungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren nach dem 1. Januar 2019 begonnen haben. Die Investitionen sind bis zum 30. Juni 2023 abzuschließen.
Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften oder hergestellten unbeweglichen Gegenstände sind 10 Jahre, bei Zuwendungen ab 250.000 EUR 15 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden. Alle beweglichen Gegenstände mit einem Beschaffungswert von über 800 EUR sind 5 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden.