Kinderbetreuungsfinanzierung Bund 2020-2021

Kinderbetreuungsfinanzierung Bund 2020-2021

Überblick
| Fördernehmer | Träger und Eigentümer von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung |
|---|---|
| Förderthemen | Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze, die der Kindertagesbetreuung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt dienen. Zusätzliche Plätze sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen. |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020–2021 im Land Brandenburg (U6-Ausbau-Richtlinie 2020–2021) |
| Mittelherkunft | Bund |
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und die im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden.
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe je neu geschaffenem bzw. erhaltenem Betreuungsplatz beträgt bis zu 10.000 EUR. Die Höhe der Zuwendung in Form eines Zuschusses/einer Zuweisung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens 10.000 EUR je förderfähigem Betreuungsplatz.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.