
Innovation in Brandenburg (IiB) 2023

Innovation in Brandenburg (IiB) 2023


Überblick
Förderung des Ausbaus der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg ab 2023
| Fördernehmer | Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg |
|---|---|
| Förderthemen | Baumaßnahmen einschließlich Erstausstattung und Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) des Landes Brandenburg |
| Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist es, die angewandte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation im europäischen Forschungs- und Innovationsgeschehen zu stärken.
Aktuelle Meldungen
Neuer Call für Geräteförderung
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie (Geräteförderung) können vom 03.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 über das Kundenportal 2 gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal 2 gestellt werden.
Call für Geräteförderung (2.1.3) läuft
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie können bis einschließlich 30.04.24 über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Call für Geräteförderung (2.1.3) läuft bald aus
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie können bis einschließlich 30.04.25 über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Call für Geräteförderung (2.1.3) gestartet
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie können bis einschließlich 30.04.24 über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Call für Geräteförderung (2.1.3) gestartet
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie können bis einschließlich 30.04.25 über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Neuer Call für Geräteförderung
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie (Geräteförderung) können vom 01.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Antragstellung für Geräteförderung (2.1.3) endet zum 31.07.23
Am 31.07.2023 endet in der Richtlinie "Innovation in Brandenburg" der Call für die Vorhaben:
- Geräteinvestitionen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen (2.1.3)
- Geräteinvestitionen an staatlich anerkannten Hochschulen (2.1.3)
- Geräteinvestitionen an staatlichen Hochschulen (2.1.3)
Bitte denken Sie an das Absenden Ihrer Anträge im Kundenportal bis zum 31.07.2023.
Für die Infrastrukturvorhaben
- Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen einschl. Erstausstattung an staatlichen Hochschulen (2.1.1)
- Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen einschl. Erstausstattung und Geräteinvestitionen an Agrarforschungseinrichtungen (2.1.2)
bitten wir alle im Kundenportal bereits angelegten Anträge bis zum 31.07.2023 abzusenden.
Das Portal wird für die Richtlinie "Innovation in Brandenburg" im Zeitraum vom 01.08. bis einschließlich 22.08.2023 nicht erreichbar sein, da Wartungsarbeiten stattfinden.
Ab dem 23.08.2023 können wieder Anträge für die Infrastrukturvorhaben gestellt werden.
Auch alle anderen Funktionen über alle Vorhabenarten sind wieder erreichbar.
Antragstellung für Geräteförderung (2.1.3) verlängert.
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie können bis einschließlich 31.07.23 über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können weiterhin fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Antragstellung gestartet
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie können bis einschließlich 31.05.23 über das Kundenportal gestellt werden.
Call für Geräteförderung (2.1.3) beendet.
Call beendet. Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie können derzeit nicht gestellt werden.
Antragstellung für Infrastrukturförderung (2.1.1 und 2.1.2) vorübergehend nicht möglich.
In der Zeit vom 01.08. bis einschließlich 22.08. wird die laufende Antragstellung aufgrund von notwendigen Wartungsarbeiten am Kundenportal unterbrochen.
Ab 23.08. wird die Antragstellung im Laufe des Tages wieder möglich sein.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
- Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung für die Vorhaben:
- Integriertes OpenLab-Verbundlabor Nachhaltige Produktion und Nutzung biogener Rohstoffe an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde
- Analytiklabor für das Institut für Ernährungswissenschaften der Universität Potsdam
- Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation ein-schließlich Erstausstattung an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung:
- Diagnostikzentrum für das Institut für Nutztierforschung e.V.
- Lysimeterstation für das Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften e.V.
- Umwelttechnikum am Institut für Lebensmittel- und Umweltforschung e.V.
- Umbau des Verwaltungsgebäudes der Obstversuchsstation in Müncheberg der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik e.V. zur Stärkung der Forschungstätigkeit sowie Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung
- Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz und die nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz staatlich anerkannten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
- Bemessungsgrundlage:
- Zuwendungs-/zuweisungsfähig sind bei den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie(öffnet externe Seite) die tatsächlichen Ausgaben für die Planung und die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Forschungsgebäuden sowie die Ausgaben für die Beschaffung der Erstausstattung sowie bei Nummer 2.1.2 von Geräten.
- Für Vorhaben nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie(öffnet externe Seite) sind zusätzlich zu den Investitionsausgaben Ausgaben für Installation/Inbetriebnahme und Transport zuwendungs-/zuweisungsfähig.
- Höhe der Zuwendung/Zuweisung
- Der Höchstfördersatz für jedes Vorhaben beträgt 60 Prozent der zuwendungs-/zuweisungsfähigen Ausgaben.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal 2 gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie können nur im Rahmen eines Calls gestellt werden. Derzeit wird kein Call durchgeführt.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 20. März 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Schmidtke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1529 erreichen.