Infrastruktur- und Sozialfinanzierung

ILB-Förderprogramm

Infrastruktur- und Sozialfinanzierung

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Catrin am MihrTel.: 0331 660-1229Fax.: 0331 660-61229E-Mail Kontakt
Portrait von Sandra Becskei
Sandra BecskeiTel.: 0331 660-1765Fax.: 0331 660-61765E-Mail Kontakt
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Überblick

Die ILB finanziert zusätzlich Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden. Dazu zählen die Investitionen von Stadtwerken, kommunalen Unternehmen, Zweckverbänden sowie Trägern von sozialen Einrichtungen. Im Rahmen dieses Programmes können auch ÖPP-Projekte finanziert werden.

Fördernehmer

Stadtwerke, Kommunale Unternehmen, Zweckverbände, Träger sozialer Einrichtungen

Förderthemen

Investitionen in die kommunale und soziale Infrastuktur

FörderartDarlehen
FördergeberILB
Mittelherkunft

ILB, Europäische Investitionsbank (EIB), KfW Bankengruppe

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Mit der Infrastruktur- und Sozialfinanzierung können Sie günstig Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Land Brandenburg finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in die

  • allgemeine Verwaltung
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Erschließung und Standortentwicklung
  • Ver- und Entsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlicher Personennahverkehr
  • soziale Infrastruktur (Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.)
  • energetische Sanierung von Gebäuden im kommunalen und sozialen Bereich.

Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode können wir Sie unterstützen.

Wie wird gefördert?

Die Darlehensbedingungen können wir Ihren inidividuellen Wünschen anpassen.

Sie haben die Wahl zwischen folgenden Darlehensarten:

  • Annuitätendarlehen
  • Ratendarlehen.

Gleichermaßen sind wir bemüht, Ihren Vorstellungen bei der Zinsgestaltung (Zinsbindung/Zinsanpassung) zu entsprechen.

Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der ILB festgelegt.

Profitieren Sie von unseren günstigen Refinanzierungsbedingungen.

Ablauf / Verfahren

Geltungsdauer

Die Geltungsdauer des Förderprogramms ist bis auf weiteres unbegrenzt.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater*innen der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.