
Hochwasserschutz (ELER)

Hochwasserschutz (ELER)
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Überblick
Das Förderprogramm zur Finanzierung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes dient der Daseinsvorsorge und der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
| Fördernehmer | Landesamt für Umwelt (LfU) |
|---|---|
| Förderthemen | Investitionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Wasserrückhalts |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Finanzierung der Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes |
| Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Bund, Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Mit dem Programm soll das landwirtschaftliche Produktionspotenzial vor Hochwasser geschützt und die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Vorbereitung und Umsetzung von geeigneten vorbeugenden Vorhaben des Hochwasserschutzes gesichert werden.
Hochwasserrisikomanagement einschließlich der investiven Hochwasserschutzvorhaben sichert unter anderem die Einkommens- und Wirtschaftsmöglichkeiten für den ländlichen Raum.
Aktuelle Meldungen
Neuer Aufruf zur Antragsrunde
Anträge für die Finanzierung von Hochwasserschutzvorhaben gemäß ELER-VV-HWS können bis zum 30. Januar 2024 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
Insgesamt 6 Millionen Euro stehen für die Förderung der Maßnahmen zur Verfügung.Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stehen.
Anträge können ausschließlich vom Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt werden.
Neuer Aufruf zur Antragsrunde bis zum 10. März 2023
Anträge für die Finanzierung von Hochwasserschutzvorhaben gemäß ELER-VV-HWS können bis zum 10. März 2023 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
10,6 Millionen Euro stehen für die Förderung der Maßnahmen zur Verfügung.
Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stehen.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Die Verwaltungsvorschrift (VV) ermöglicht die Umsetzung von vier Förderschwerpunkten:
- Technische und naturschutzfachliche Planung, Aufwendungen für Ingenieur- und Architektenleistungen ab Leistungsphase (LP) 5 (Ziffer 2.1 der VV)
- Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (Ziffer 2.2 der VV)
- Rückbau von Deichen (insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten) (Ziffer 2.2 der VV)
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet und in den Talauen (Ziffer 2.3 der VV)
Erstattungsfähige Ausgaben sind:
- Allgemeine Aufwendungen für Architekten- und Ingenieurleistungen ab LP 5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils geltenden Fassung
- Investive Kosten zur Umsetzung des Vorhabens, einschließlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Kosten für Grunderwerb im Rahmen des Vorhabens, in Höhe von max. 10 % der erstattungsfähigen Gesamtausgaben
- Notar- und Gerichtskosten zur Gewährleistung der Vorhabenumsetzung
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert mit Zuschüssen in Höhe von 100 Prozent.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge für die Finanzierung von Hochwasserschutzvorhaben gemäß ELER-VV-HWS können bis zum 30. Januar 2024 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
Insgesamt 6 Millionen Euro stehen für die Förderung der Maßnahmen zur Verfügung.Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stehen.
Anträge können ausschließlich vom Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Verwaltungsvorschrift trat zum 01.07.2015 in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2025.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihr Ansprechpartner bei der ILB ist Herr M. Mirus, den Sie über die Telefonnummer 0331 660-1683 erreichen können.
Was ist noch zu beachten
- Es gilt das Erstattungsprinzip.
- Die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben erfolgt gemäß Projektauswahlverfahren und den Projektauswahlkriterien gemäß Ziffer 7.2 der VV.
- In Bezug auf die Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen gemäß § 55 LHO und bei Aufträgen mit Binnenmarktrelevanz gilt die Transparenzpflicht.
- Dem Rückbau von Deichen ist gegenüber Neubau oder Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen der Vorrang zu geben.
- Eine Weitergabe der Finanzierung an natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts ist nicht möglich.

