GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur - Sonderprogramm 2023

ILB-Förderprogramm

GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur - Sonderprogramm 2023

Überblick

Im Rahmen des Programms fördert die ILB den Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Gebietskörperschaften, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen jeweils der Stadt Schwedt/Oder oder dem sie umgebenden Landkreis Uckermark

Förderthemen

Infrastrukturelle Ertüchtigung des Wirtschaftsstandortes

FörderartZuschuss
FördergeberLand Brandenburg

Maßnahmenbogen zur Umsetzung des GRW-Sonderprogramms „Beschleunigung der Transfor-mation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ im Rahmen des Bund-Länder-Programms Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

Mittelherkunft

Bund, Land Brandenburg

Ziel des Programms

Zweck der Förderung ist die landesseitige Unterstützung von Maßnahmen zur Begleitung und Beförderung des sozioökologischen Transformationsprozesses in der Stadt Schwedt/Oder und dem sie umgebenden Landkreis Uckermark.

Aktuelle Meldungen

GRW-I Sonderprogramm

Für das GRW-I Sonderprogramm können ab sofort im ILB-Kundenportal Anträge gestellt werden.

Förderausschluss zu Ziffer 2.1.7 Errichtung, Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung

Die Förderbedingungen werden aktuell im Ministerium überarbeitet. Ab dem 18. Dezember 2019 können keine Anträge mehr von Bildungsstätten im Bereich der Gesundheit und Pflege für den Fördertatbestand Ziffer 2.1.7 Errichtung, Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung der Richtlinie entgegengenommen werden.

Öffentliche Konsultation zur Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)

Die Bereitstellung und Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen gehört im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zur Verantwortung der Städte und Gemeinden und ist ein zentraler Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen.

In vielen Teilen Deutschlands erschwert der Mangel an geeigneten Flächen zunehmend die Ansiedlung neuer Unternehmen sowie die Erweiterung bestehender Betriebe. Auf strukturschwache Regionen wirken sich Flächenengpässe besonders gravierend und hemmend aus. Denn aufgrund ihrer standortbedingten Nachteile sind sie in besonderem Maße auf Investitionen in neue Wertschöpfung und Beschäftigung angewiesen.

Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) steht strukturschwachen Regionen ein bedeutendes Instrument zur Verfügung, um die Standortqualität zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen. Bund und Länder prüfen die Fördermöglichkeiten fortlaufend und entwickeln die GRW im Einklang mit aktuellen Herausforderungen weiter. Im Rahmen der aktuellen Überlegungen zur Weiterentwicklung des Programms werden derzeit auch gezielte Impulse für die Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung in strukturschwachen Regionen diskutiert.

Ziel dieser öffentlichen Konsultation ist es, bestehende Hemmnisse sowie konkrete Unterstützungsbedarfe bei der kommunalen Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen systematisch zu erfassen. Die Rückmeldungen sollen dazu beitragen, die GRW-Förderung in diesem Bereich gezielt und praxisnah weiterzuentwickeln.

Sie finden den Fragebogen zur öffentlichen Konsultation unter folgendem Link:

Öffentliche Konsultation zum Thema „Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung in strukturschwachen Regionen“(öffnet externe Seite)

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Die im Rahmen des GRW-Sonderprogramms geförderten Vorhaben sollen folgend benannten Zielen dienen:

  • Zukunftsorientierte Sicherung und Entwicklung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, insbesondere durch Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung
  • Unterstützung wichtiger Vorhaben der regionalen Daseinsvorsorge zur Flankierung des wirtschaftlichen Transformationsprozesses
  • Schaffung langfristig tragfähiger Kommunikations- und Infrastrukturen zur Gewinnung innovativer Gründerinnen und Gründer sowie für Start-ups
  • Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur
  • Perspektiven der Regionalentwicklung im Bereich Innovation, nachhaltige Mobilität, Tourismus, klimaneutrale Energieerzeugung sowie Fachkräftesicherung und -entwicklung

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt.
  • Höhe der Zuwendung
    • Der Höchstfördersatz für jedes Vorhaben beträgt 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie online über das Kundenportal der ILB stellen.

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.

Geltungsdauer

Der Maßnahmenbogen tritt mit Wirkung zum 13. Dezember 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2032 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Cordula Krebs, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1573 erreichen.