Forst - Förderung Landeswald

Forst - Förderung Landeswald

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Überblick
Mit dem Förderprogramm werden forstwirtschaftliche Vorhaben des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) unterstützt.
| Fördernehmer | Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) |
|---|---|
| Förderthemen | Waldumbau inklusive Kulturpflege dieser Flächen, Erstellung von Standortgutachten in Form einer nachvollziehbaren Anbauempfehlung für das zu finanzierende Vorhaben, Überwachung sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Vorhaben des Landesbetriebes Forst Brandenburg |
| Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Entwicklung stabiler und standortgerechter Wälder im Landeswald unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels. Ziel ist die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Waldfunktion.
Aktuelle Meldungen
Neuer Aufruf zur Antragsrunde
Für die Maßnahmebereiche (MB) I und II können ab dem 21.02.2024 wieder Anträge vollständig und formgebunden bei der ILB eingereicht werden. Letzter Posteingang ist der 05.04.2024.
Für den MB I - Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft - alle Maßnahmen - steht ein Budget in Höhe von 700.000,00 EUR zur Verfügung.
Für den MB II - Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden - steht ein Budget in Höhe von 5.000.000,00 EUR zur Verfügung.
Hinweis:
Nach dem Termin erfolgt eine Analyse der vorliegenden vollständigen Anträge. Liegt der Mittelbedarf unter den zur Bewirtschaftung zugewiesenen Mitteln, wird jeder vollständige Antrag bewilligt und ein neuer Eingangstermin festgesetzt. Liegt der Mittelbedarf über den zugewiesenen Mitteln, erfolgt eine Auswahl der zu bewilligenden Projekte.
Die Antragsformulare sowie alle weiteren Formulare sind unter der Rubrik "Formulare / Downloads" zu finden.
Neue Antragsrunde bis 31.10.2023 für die Maßnahmebereiche I und II
Für die Maßnahmebereiche (MB) I und II können ab sofort wieder Anträge vollständig und formgebunden bei der ILB eingereicht werden. Letzter Posteingang ist der 31. Oktober 2023.
Für den MB I - Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft - alle Maßnahmen steht ein Budget in Höhe von 200.000,00 EUR zur Verfügung.
Für den MB II - Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden - steht ein Budget in Höhe von 6.000.000,00 EUR zur Verfügung.
Hinweis:Nach dem Termin erfolgt eine Analyse der vorliegenden vollständigen Anträge. Liegt der Mittelbedarf unter den zur Bewirtschaftung zugewiesenen Mitteln, wird jeder vollständige Antrag bewilligt und ein neuer Eingangstermin festgesetzt. Liegt der Mittelbedarf über den zugewiesenen Mitteln, erfolgt eine Auswahl der zu bewilligenden Projekte.
Die Antragsformulare sowie alle weiteren Formulare sind unter der Rubrik "Formulare / Downloads" zu finden.
Neue Antragsrunde für den Maßnahmebereich I und II
Neue Antragsrunde für den MB I und den MB II
Für den MB I - Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft - alle Maßnahmen steht ein Budget i. H. v. 1.000.000,00 EUR zur Verfügung. Die Anträge können bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden.
Für den MB II - Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden steht ein Budget i. H. v. 7.000.000,00 EUR zur Verfügung. Die Anträge können bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Hinweis: Nach dem Termin erfolgt eine Analyse der vorliegenden vollständigen Anträge. Liegt der Mittelbedarf unter den zur Bewirtschaftung zugewiesenen Mitteln, wird jeder vollständige Antrag bewilligt und ein neuer Eingangstermin festgesetzt. Liegt der Mittelbedarf über den zugewiesenen Mitteln, erfolgt eine Auswahl der zu bewilligenden Projekte.
Die Antragsformulare sowie alle weiteren Formulare finden Sie unter der Rubrik "Formulare / Downloads" auf dieser Seite.
Die Nebenbestimmungen befinden sich zurzeit in Überarbeitung und werden demnächst veröffentlicht.
Neue Fassung der Verwaltungsvorschrift zum 01.01.2023
Zum 01.01.2023 tritt die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von forstwirtschaftlichen Vorhaben des Landesbetriebes Forst Brandenburg in Kraft.
Zur Zeit werden die Antragsformulare überarbeitet.
Eine Antragstellung wird erst nach Veröffentlichung eines neuen Antragtermines mit Benennung des verfügbaren Budgets möglich sein.
Aufruf zur nächsten Antragsrunde
Für den Maßnahmebereich I und II können ab sofort wieder Förderanträge vollständig und formgebunden bei der ILB eingereicht werden.
Letzter Posteingang bei der ILB ist der 31. März 2022.
Für den oben genannten Antragstermin steht ein Budget in Höhe von insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung, davon für den Maßnahmebereich I 1,0 Millionen Euro und für den Maßnahmebereich II 3,0 Millionen Euro.
Hinweis: Nach dem Termin erfolgt eine Analyse der vorliegenden vollständigen Anträge. Liegt der Mittelbedarf über den zugewiesenen Mitteln, erfolgt eine Auswahl der zu bewilligenden Projekte.
Bitte nutzen Sie ausschließlich unsere Formulare unter Konditionen, Formulare und Dokumente.
Aufruf zur nächsten Antragsrunde
Für den Maßnahmebereich I und II können ab sofort wieder Förderanträge vollständig und formgebunden bei der ILB eingereicht werden.
Letzter Posteingang bei der ILB ist der 31. März 2020.
Für den oben genannten Antragstermin steht ein Budget in Höhe von insgesamt Millionen Euro zur Verfügung, davon für den Maßnahmebereich I 3,8 Millionen Euro und für den Maßnahmebereich II 15 Millionen Euro. Die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben erfolgt durch festgelegte Auswahlkriterien.
Bitte nutzen Sie ausschließlich unsere Formulare unter Konditionen, Formulare und Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass keine weiteren Antragstermine geplant sind.
Hinweis zum Auszahlungsantrag
Bitte reichen Sie uns zukünftig das Formular "Liste der bezahlten Rechnungen" als unterschriebenes Original und bei Auszahlungsanträgen mit mehr als fünf Belegen zusätzlich als Excel Datei per E-Mail ein.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Maßnahmebereich I (MB I)
- Erstellung Standortgutachten
- Kulturvorbereitung
- Bodenbearbeitung
- Saatgut inklusive Ausbringung
- Pflanzgut
- Pflanzung
- Markierungsstäbe Kulturpflege
Maßnahmebereich II (MB II)
- Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden durch Anlage bzw. Verbesserung von Löschwasserentnahmestellen, Wegebau und Anlage von Waldbrandschutzriegelsystemen und deren Pflege
- Maßnahmen der Überwachung von Forstschädlingen und Verbesserung der Überwachungssysteme Waldbrandschutz
Wer oder was wird nicht gefördert?
Rabatte und Skonti sind nicht finanzierungsfähig. Die Umsatzsteuer ist nicht finanzierungsfähig.
Wie wird gefördert?
Zuschuss als Festbetragsfinanzierung (MB I) oder Anteilsfinanzierung (MB II)
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Für die Maßnahmebereiche (MB) I und II können ab dem 21.02.2024 wieder Anträge vollständig und formgebunden bei der ILB eingereicht werden. Letzter Posteingang ist der 05.04.2024.
Für den MB I - Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft - alle Maßnahmen - steht ein Budget in Höhe von 700.000,00 EUR zur Verfügung.
Für den MB II - Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden - steht ein Budget in Höhe von 5.000.000,00 EUR zur Verfügung.
Hinweis:
Nach dem Termin erfolgt eine Analyse der vorliegenden vollständigen Anträge. Liegt der Mittelbedarf unter den zur Bewirtschaftung zugewiesenen Mitteln, wird jeder vollständige Antrag bewilligt und ein neuer Eingangstermin festgesetzt. Liegt der Mittelbedarf über den zugewiesenen Mitteln, erfolgt eine Auswahl der zu bewilligenden Projekte.
Geltungsdauer
Diese Verwaltungsvorschrift gilt mit Wirkung vom 1. Mai 2016 - zuletzt geändert zum 1. Januar 2023 - bis 31. Dezember 2024.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau M. Staake, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1553 erreichen.
Was ist noch zu beachten
- Auf Grundlage des Erlasses der Verwaltungsbehörde ELER werden Prioritäten bei der Entscheidung zur Bewilligung von Maßnahmen gesetzt. Die Projektauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien mittels festgelegten Punktesystemen. Die Bewilligung der Anträge erfolgt in absteigender Reihenfolge bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- In Bezug auf die Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen gemäß § 55 LHO Brandenburg. Darüber hinaus gilt bei Aufträgen mit Binnenmarktrelevanz die Transparenzpflicht.
- Der Finanzierungsempfänger muss Eigentümer der begünstigten Flächen sein bzw. Nutzungsrechte an Flächen (MB II) nachweisen.
- Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip.
- Die erstattungsfähigen Ausgaben vermindern sich um zweckgebundene finanzielle Mittel/Leistungen Dritter.
