Brandenburg-Kredit Pflege

Brandenburg-Kredit Pflege
KfW Bankengruppe

Überblick
Die ILB bietet in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Förderprogramm zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen für stationäre Einrichtungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten an.
| Fördernehmer | Immobilieneigentümer, Pflegeeinrichtungen,Einrichtungen der Eingliederungshilfe |
|---|---|
| Förderthemen | Investitionen im Bereich Pflege und Eingliederungshilfe |
| Förderart | Darlehen |
| Fördergeber | ILB |
| Mittelherkunft | ILB, KfW Bankengruppe |
Ziel des Programms
Eine auf Teilhabe und Selbstbestimmung ausgerichtete Pflege und Betreuung erfordert auch die Bereitstellung einer modernen Infrastruktur.
Zur Unterstützung von Investitionen in die Infrastruktur gewährt die ILB langfristige Finanzierungen zu günstigen Konditionen. In Vordergrund stehen gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten und die Erfüllung rechtlicher Auflagen und technischer Vorgaben sowie die notwendige Ertüchtigung bestehender stationärer Einrichtungen.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg Kredit Pflege sind folgende Investitionen förderfähig:
- Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht-und Kurzzeitpflegeangeboten
- Neubau- und Umbau vorhandener baulicher Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten
- Umbau- und gegebenenfalls Anbaumaßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen (Hausgemeinschaftsmodell, Umbau Doppel- in Einzelzimmer, neue Therapie- und Betreuungsangebote)
- Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für
- Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen
- betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen
- Digitalisierung
Wie wird gefördert?
Die ILB bietet den Brandenburg-Kredit Pflege mit Zinsverbilligung an.
Mindestbetrag:min. 50 TEUR pro Vorhaben im ambulanten Bereichmin. 200 TEUR pro Vorhaben im stationären Bereich
| Auszahlung | 100 % |
| Kreditlaufzeit | Bis zu 30 Jahren |
| Zinsbindung | Bis zu 20 Jahren |
| Zinssatz | Kapitalmarktzins für Darlehen |
| Zinsverbilligung | maximal 10 Jahre, Höhe wird individuell festgelegt |
| Anfängliche Tilgung | laufzeitabhängigmaximal 5 Jahre tilgungsfrei |
| Zins- und Tilgungszahlung | vierteljährlich im Nachhinein |
| Bearbeitungsentgelt | keine |
Höchstbetrag:max. 2.000 TEUR pro Vorhaben bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP)
Ein darüber hinaus entstehender Kreditbedarf kann im Einzelfall geprüft werden.
Ablauf / Verfahren
Wie erfolgt die Besicherung?
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten der Darlehensnehmer banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der ILB vereinbart.
Mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz ist vereinbart, dass bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP) max. 2 Mio. EUR im Vorrang gesichert werden dürfen.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.

