Brandenburg-Kredit für Kommunen - Bildung

Brandenburg-Kredit für Kommunen - Bildung

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KfW Bankengruppe

Überblick
Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau, die Modernisierung und Sanierung von Bildungseinrichtungen im Land Brandenburg
| Fördernehmer | kommunale Schul- und KITA Träger, kommunale Schulzweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe in Brandenburg |
|---|---|
| Förderthemen | Erwerb, Bau, Modernisierung und Sanierung von Bildungseinrichtungen |
| Förderart | Darlehen |
| Fördergeber | ILB Merkblatt Brandenburg-Kredit für Kommunen - Bildung |
| Mittelherkunft | ILB, KfW |
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Es werden grundsätzlich alle Investitionen in Bau, Modernisierung und die Ausstattung von Bildungseinrichtungen unter Einhaltung der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe finanziert.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind
- Liquiditätskredite und
- Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
Wie wird gefördert?
| Finanzierungsanteil: |
|
| Darlehenshöchstbetrag: | max. 25 Mio. EUR p.a. pro Antragsteller |
| Auszahlung: | 100 % |
| Laufzeit/Tilgungsfreijahre: | 5/1, 10/2, 20/3 oder 30/5 |
| Zinsbindung: | max. 10 Jahre |
| Zinsverbilligung: | max. 10 Jahre um bis zu 0,10 % p.a. bezogen auf die Programmkonditionen des KfW-Programms |
| Zins- und Tilgungsrhythmus: | vierteljährliche Raten, nach tilgungsfreien Jahren |
| Zinssatz: | tagesaktuell zum Zeitpunkt der Auszahlung. Die Konditionen werden am Tag des Abrufes auf Basis des aktuellen Zinsniveaus festgelegt. |
| Bereitstellungsprovision: | keine |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit für Kommunen - Bildung stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der ILB.
Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare / Downloads".
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer dieser Finanzierung ist bis auf weiteres nicht begrenzt.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen gebunden.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuerinnen der ILB, die Sie unter den Telefonnummern 0331 - 660 - 1230 bzw. 0331 - 660 - 1379 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Die Mittel aus den Programmen Bildung sowie dem KfW-Programm IKK-Investitionskredit Kommunen oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Darlehen dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.



