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Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)

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Mit dem Programm werden Mittel für Maßnahmen zur Förderung der schulischen Infrastruktur gewährt.
| Fördernehmer | Schulträger gem. § 100 Absatz 1 bis 3 BbgSchulG |
|---|---|
| Förderthemen | Maßnahmen zur Förderung der schulischen Infrastruktur |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie zur Förderung von notwendigen Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II – Bildung – Schule) |
| Mittelherkunft | Land |
Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur.
Die Höhe der Zuwendung in Form einer Zuweisung beträgt grundsätzlich 70 Prozent zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Zuwendungsempfangende hat einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bereitzustellen.
Im Falle von finanzschwachen Kommunen ist ein Eigenanteil von 10 Prozent erforderlich.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können ab dem 1. Juni 2021 über das ILB-Kundenportal eingereicht werden. Antragsschluss ist der 30. Juni 2022.
Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2021 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn eine weitere Förderung aus Mitteln der Europäischen Union für den genannten Zuwendungszweck erfolgt.