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Mit dem Programm wird die qualitative Verbesserung und Erhaltung von Kinderbetreuungsplätzen (U6) gefördert.
| Fördernehmer | Träger und Eigentümer von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung |
|---|---|
| Förderthemen | Investitionen zur qualitativen Verbesserung von Betreuungsplätzen, die der Kindertagesbetreuung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt dienen. |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg (RL KIP II - Bildung - Kita U6) vom 15. Februar 2021 |
| Mittelherkunft | Land |
Ziel des Programms ist die qualitative Verbesserung und SErhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagespflege im Land Brandenburg ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können ab dem 15. April 2021 über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Sie können Ihre Anträge zur Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagespflege im Land Brandenburg bis zum 31. Juli 2022 über das ILB-Kundenportal einreichen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der qualitativen Verbesserung von Betreuungsplätzen dienen und die ab dem 1. Januar 2021 mit einem positiven Votum des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begonnen wurden sowie bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich max. 100.000 EUR je Kindertagesstätte, max. 10.000 EUR je Kindertagespflegestelle.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können ab dem 15. April 2021 über das ILB Kundenportal eingereicht werden. Antragsschluss ist der 31. Juli 2022.
Zusätzlich zum Antrag muss ein positives Votum des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden.
Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.