Willkommen in Brandenburg 2022

ILB-Förderprogramm

Willkommen in Brandenburg 2022

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Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Wir fördern Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsgeschichte, um diese bei der gesellschaftlichen Integration und insbesondere bei der Aufnahme einer Beschäftigung zu unterstützen und sie als Fachkräfte im Land Brandenburg zu halten. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert von der Europäischen Union.

Fördernehmer

Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).

Förderthemen

Aufbau und Etablierung von Anlauf-/Beratungsstellen, die als kommunale Welcome Center die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie die Arbeitsmarktintegration von hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete, lokal flankieren.

Förderart
FördergeberLand Brandenburg

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Mittelherkunft

Europäischer Sozailfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsgeschichte sollen mit der Förderung aufgebaut und etabliert werden. Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen (Welcome Center) sollen auf die vor Ort existierenden Angebote aufmerksam machen und konkrete Hilfestellungen liefern. Sie sollen Menschen mit Migrationsgeschichte in der Anfangszeit nach der Einwanderung durch ein individuelles Integrationsmanagement bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau und die Etablierung von Anlauf-/Beratungsstellen, die als kommunale Welcome Center die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie die Arbeitsmarktintegration von hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete, lokal flankieren.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Die Weiterleitung der Fördermittel an Projektpartner ist nicht zugelassen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die projektnotwendigen Personal- und Sachausgaben. Darunter fallen

  • die direkten Personalausgaben und
  • die restlichen Ausgaben. Sie werden über eine Pauschale in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben bemessen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine Anträge stellen.

Geltungsdauer

Die Richtlinie wurde im Amtsblatt Nummer 48 vom 7. Dezember 2022 veröffentlicht.

Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechperson bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.