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Wir fördern Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land Brandenburg, die Jugendliche dabei unterstützen, eine Ausbildung aufzunehmen oder ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Sie stellen bedarfsorientierte Angebote bereit, um soziale und personale Kompetenzen zu verbessern, Probleme im Ausbildungsbetrieb erfolgreich zu bearbeiten oder sich zu passender Unterstützung am Übergang von der Schule in den Beruf zu informieren. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben. |
|---|---|
| Förderthemen | Durchführung bedarfsorientierter OSZ-Projekte zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen bzw. Stärkung der Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen. Die lokalen Koordinierungsstellen sollen Informationen über bestehende Angebote am Übergang Schule-Beruf verbessern, als Lotsende zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten fungieren, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei Problemen in der Ausbildung sein und Betriebe bei der Ausbildung leistungsschwächerer Jugendlicher unterstützen. |
| Förderart | |
| Fördergeber | Land Brandenburg Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg |
| Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg |
Es können Anträge für den Fördergegenstand „Lokale Koordinierungsstellen“ ab sofort bis zum 31. Januar 2025 gestellt werden.
Die Daten können elektronisch über das Portal der ILB erfasst werden.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung, die bei Bedarf verwendet werden kann.
Vielen Dank.
Es können Anträge für den Fördergegenstand „Lokale Koordinierungsstellen“ ab sofort bis zum 15. Mai 2023 gestellt werden.
In dem Zeitraum vom 08.08.2022 bis 02.09.2022 ist eine Antragstelung in dem Förderprogramm "Türöffner: Zukunft Beruf 2022" möglich.
Die Richtlinie "Türöffner. Zukunft Beruf 2022" ist in Kraft getreten und veröffentlicht. Auf unserer Internetseite finden Sie demnächst Informationen über den Zeitraum der Antragstellung.
Lokale Koordinierungsstellen:
Lokale Koordinierungsstellen:
Projekt zur Unterstützung der Lokalen Koordinierungsstellen:
Die Zuwendungs beträgt maximal 77.952,00 Euro je Kalenderjahr. Gefördert werden:
Derzeit können keine Anträge gestellt werden.
Die Richtlinie tritt am 15. Juli 2022 in Kraft und am 31. Juli 2028 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner*innen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660 2200.