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Wir fördern die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte durch gezielte Projekte vor Ort, die eine interkulturelle Öffnung von Unternehmen, Behörden und Einrichtungen genauso ermöglichen sollen wie die Beschäftigung und soziale Teilhabe der geflüchteten Menschen. Darüber hinaus organisiert eine landesweit agierende Koordinierungsstelle Deutschkurse für Geflüchtete, um die Sprachkenntnisse der Bevölkerungsgruppe für eine erfolgreiche Eingliederung zu verbessern.
| Fördernehmer |
|
|---|---|
| Förderthemen | Migration, Deutschkurse, soziale Teilhabe geflüchteter Menschen, Integration |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg,Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK),Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) |
| Mittelherkunft |
Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):Menschen mit Migrationsgeschichte werden durch die Förderung dabei unterstützt, sich zu integrieren und gleichberechtigt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben. Gleichzeitig wird die aufnehmende Gesellschaft für Vielfalt sensibilisiert, um Diskriminierung entgegenzuwirken. Die Kommunalverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie lokale Akteurinnen und Akteure erhalten finanzielle Unterstützung bei ihrer Arbeit zur sozioökonomischen Integration. Dadurch wird der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert. Zudem trägt die Förderung dazu bei, insbesondere den ländlichen Raum als Arbeitsort und Lebensmittelpunkt für Menschen mit Migrationsgeschichte attraktiver zu gestalten.
Deutschkurse für Geflüchtete (DfG): Die Förderung ermöglicht geflüchteten Menschen im Land Brandenburg das qualifizierte Erlernen der deutschen Sprache
Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):Gefördert wird ein kommunales Projektmanagement zur sozioökonomischen Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Das Projektmanagement soll die spezifischen kommunalen Bedarfe kontinuierlich analysieren und daran ausgerichtet notwendige Unterstützungsmaßnahmen für die Menschen organisieren und koordinieren. Deutschkurse für Geflüchtete (DfG):Gefördert wird eine Koordinierungsstelle zur landesweiten Organisation, Koordination und finanziellen Umsetzung von Deutschkursen für Geflüchtete.
Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM):Es werden Projekte in Form einer Anteilsfinanzierung gefördert.Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen:Ausgaben für das Projektmanagement
Die maximale Höhe der Zuwendung je Kalenderjahr und Landkreis und kreisfreier Stadt ist der Anlage 1 der Richtlinie zu entnehmen und soll 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Die Kofinanzierung soll in Höhe von 40 Prozent durch die Zuwendungsempfangenden erfolgen.Deutschkurse für Geflüchtete (DfG):Es werden Projekte in Form einer Vollfinanzierung gefördert.Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Ausgaben für die Koordinierungsstelle (Nummer 2.2.1 der Richtlinie)
Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 3.500.000,00 Euro.
Für den Fördertatbestand KIM können Anträge vom 12. Januar 2026 bis 20. Februar 2026 gestellt werden. Der Antrag kann über das ILB Kundenportal eingereicht werden. Die Maßnahmen können frühestens am 01.08.2026 beginnen und müssen bis zum 31.12.2025 beendet sein.
Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums.Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) votiert Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM) unddas Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) votiert Deutschkurse für Geflüchtete (DfG).
Die Förderrichtlinie tritt am 07.August 2025 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.