Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023

ILB-Förderprogramm

Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023

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Infotelefon ArbeitMo.- Do. 09:00 - 16:00, Fr. 09:00 - 14:00 UhrTel.: 0331 660-2200Fax.: 0331 660-2400E-Mail Kontakt

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Wir fördern in den Regionen sowohl Konzepte zur Armutsprävention als auch konkrete Projekte, um Teilhabe und Entwicklungschancen von armutsgefährdeten Kindern und deren Familien nachhaltig zu verbessern. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Fördernehmer

Kommunale Gebietskörperschaften als örtliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Bildungseinrichtungen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Förderthemen
Förderart
Fördergeber

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Mittelherkunft

Ziel des Programms

Die Richtlinie zielt auf die Bekämpfung von Armut ab, insbesondere bei Kindern und ihren Familien.

Dazu soll die kommunale integrierte Sozialplanung gestärkt werden, sowie Potenziale vor Ort erschlossen und Strukturen weiterentwickelt werden. Lokale Akteurinnen und Akteure, vor allem Kommunen, sollen in die Lage versetzt werden, die Armutsentwicklung zu analysieren, von unterschiedlichen Ausgrenzungsformen bedrohte Bevölkerungsgruppen zu identifizieren und eine evidenzbasierte fachübergreifende Zusammenarbeit zu entwickeln, um Armutsprobleme effektiv und nachhaltig zu bekämpfen.

Aktuelle Meldungen

Öffnung Kundenportal

Anträge in der Richtlinie "Stark vor Ort" können für die zwei Fördertatbestände (Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten und die Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum vom 15. Januar bis zum 7. März 2025 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Geschäftsvorfall "Monitoring Indikatorendaten" ist produktiv

Die Daten können elektronisch über das Portal der ILB erfasst werden.

Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.

Wir stellen Ihnen eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung, die bei Bedarf verwendet werden kann.

Vielen Dank.

Öffnung Kundenportal

Anträge in der Richtlinie "Stark vor Ort" können für die zwei Fördertatbestände (Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionsprojekte und die Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum vom 17. Juni bis 12. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Öffnung Kundenportal für das Förderprogramm "Stark vor Ort"

Für den 2. Call können für die zwei Fördertatbestände (Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionsprojekte und die Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum Anträge vom 02.01.2024 bis zum 31.01.2024 online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Öffnung Kundenportal Für Förderprogramm Stark vor Ort

Anträge in der Richtlinie "Stark vor Ort" können online vom 15.06.2023 bis zum 06.07.2023 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten

Gefördert wird die Entwicklung und Vorbereitung der qualifizierten Umsetzung von integrierten, datenbasierten Handlungskonzepten zur sozialen Integration von Exklusion bedrohten Bevölkerungsgruppen und zur Bekämpfung individueller Armutsfolgen unterstützt werden.

Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum

Geförderte Projekte sollen Angebote zur Prävention oder Bekämpfung von Armutsfolgen mit Schwerpunkt auf Bildung, soziale Teilhabe, Gesundheit und Integration bieten. Kreisübergreifende Projekte sind möglich.

Projektbegleitung und Vernetzung

Gefördert wird die fachliche Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Vernetzung der kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Leistungserbringenden der sozialen Infrastruktur mit der Fokussierung auf Armutsstrategien und soziale Integration mit dem Ziel, Strategien für eine vernetzte Planung und abgestimmte lokale Entwicklung zu initiieren, mitzugestalten und zu begleiten.

Wie wird gefördert?

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die Personal- und Sachausgaben der Zuwendungsempfangenden zur Projektdurchführung.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Derzeit können keine Anträge gestellt werden.

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechperson bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.