ILB-Kundenportal
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Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)


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Wir fördern Brandenburger Betriebe bei der Ausbildung von jungen Menschen und stärken damit die Ausbildungsbereitschaft und -qualität. Dadurch werden zugleich attraktive berufliche Perspektiven für Jugendliche im Land Brandenburg geschaffen. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Kammern, Bildungsträger, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts |
|---|---|
| Förderthemen | Allgemeine VerbundausbildungÜberbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)Ausbildungsförderung in der LandwirtschaftService für Ausbildung |
| Förderart | |
| Fördergeber | Land Brandenburg Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz |
| Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF+), Land Brandenburg |
Ziele des Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem sind:
Offene Anträge können derzeit aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Landes Brandenburg für 2025 nicht bewilligt werden. Die ILB wird die betroffenen Anträge schnellstmöglich bescheiden, sobald die haushaltsrechtlichen Grundlagen vorliegen. Dies ist frühestens nach Vorliegen eines Kabinettbeschlusses zum Entwurf des Haushaltsplans 2025/2026 möglich. Wir informieren Sie fortlaufend, sobald es Änderungen gibt.
Das Kundenportal ist vom 1. September bis 1. November 2023 geöffnet.
Das Kundenportal ist vom 1. September bis 1. November 2025 geöffnet.
Die Antragstellung in den Fördertatbeständen Allgemeine Verbundausbildung, Servicestellen Verbundausbildung, Servicestellen Begleitprojekt und Gutes Lernen im Betrieb ist seit dem 25.07.2022 möglich.
Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen auch dieses Mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.
Allgemeine Verbundausbildung
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Service für Ausbildung
Servicestellen Verbundausbildung:
Begleitprojekt der Servicestellen Verbundausbildung:
Koordinierungsstellen Gutes Lernen im Betrieb
Allgemeine Verbundausbildung
Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)
Zuschüsse können in folgender Höhe gewährt werden:
Eine Zuwendung, die 200.000 Euro nicht übersteigt, ist ausgeschlossen.
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Überbetriebliche Lehrgänge
Ausbildungsnetzwerke
Service für Ausbildung
Servicestellen Verbundausbildung und Begleitprojekt Servicestellen Verbundausbildung
Koordinierungsstelle Gutes Lernen im Betrieb
Allgemeine Verbundausbildung
Eine Antragstellung kann laufend erfolgen. Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind mindestens vier Wochen vor Beginn der Vorhaben über das Internetportal der ILB zu stellen.
Die Antragstellung im Kundenportal ist seit dem 25. Juli 2022 möglich.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)
Die Antragstellung erfolgt in Form eines Sammelantrags je Handwerkskammer für ein Kalenderjahr. Die Anträge sind bis zum 1. November des Vorjahres über das Internetportal der ILB zu stellen.
Derzeit ist keine Antragsstellung möglich
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Anträge sind grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor Beginn der Vorhaben über das Internetportal der ILB zu stellen.
Die Antragstellung im Kundenportal ist seit dem 12. September 2022 möglich.
Service für Ausbildung
Anträge auf Förderung für das Modul „Servicestellen Verbundausbildung“ einschließlich des erforderlichen Konzeptes (Anforderungen an das Konzept entsprechend Anlage zur Richtlinie) sind zu einem bestimmten Stichtag über das Internetportal der ILB zu stellen.Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Nur Servicestellen Verbundausbildung: Nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB kann auch vor Bewilligung mit dem Vorhaben gemäß beantragtem Durchführungszeitraum begonnen werden.
Gutes Lernen im Betrieb
Anträge auf Förderung für das Modul „Koordinierungsstellen Gutes Lernen im Betrieb“ einschließlich des erforderlichen Konzeptes (Anforderungen an das Konzept entsprechend Anlage zur Richtlinie) sind zu einem bestimmten Stichtag über das Internetportal der ILB zu stellen .Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB kann auch vor Bewilligung mit dem Vorhaben gemäß beantragtem Durchführungszeitraum begonnen werden.
Diese Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.