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Wir fördern in Abstimmung von Schule und Jugendhilfe zusätzliche Angebote in kleinen Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 mit besonderem Unterstützungsbedarf, damit sie ihre Schulausbildung erfolgreich abschließen können. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, freie Trägerinnen bzw. Träger der Jugendhilfe, Jugendberufshilfe oder Bildungsträgerinnen bzw. -träger. |
|---|---|
| Förderthemen | Lerngruppen Schule/Jugendhilfe für verhaltensauffällige SuS, SuS mit schulverweigerndem Verhalten und einzugliedernde, geflüchtete SuS mit zusätzlichem, schulischen und sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Jahrgangsstufe 9 an ausgewählten Oberschulen und Gesamtschulen in Öffentlicher Trägerschaft sowie Supervision und Beratung. |
| Förderart | |
| Fördergeber | Land Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) |
| Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF+) |
Anträge in der Richtlinie "Projekte Schule Jugendhilfe 2030" können online vom 29. Januar 2024 bis zum 23. Februar 2024 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen auch dieses mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.
Gefördert werden die Projektkosten (Personal- und Sachausgaben) für bis zu 30 Lerngruppen an Oberschulen und Gesamtschulen des Landes Brandenburg über die Dauer von zwei Schuljahren. Dabei sollen die Lerngruppen durchschnittlich 12 belegte Plätze haben.
Gemäß 5.4.1 der Richtlinie, wird die Höhe des Pauschalsatzes auf die förderfähigen direkten Personalausgaben nach Buchstabe a)
Die bzw. der Antragstellende erarbeitet auf der Grundlage eines schulischen Lernkonzeptes ein Fachkonzept. In enger Zusammenarbeit mit Oberschulen/Gesamtschulen werden die Lerngruppen eingerichtet. Die Belegung der Plätze erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei der projektdurchführenden Schule.
Eine Antragstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 24 vom 1. Juli 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.