Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO) 2022

ILB-Förderprogramm

Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO) 2022

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Überblick

Wir fördern praxisnahe Projekte für Schülerinnen und Schüler, um ihre Berufswahlkompetenz sowie ihre sozialen und personalen Kompetenzen zu verbessern. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Fördernehmer

Juristische Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften

Förderthemen

- Entwicklung der Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern- Förderung von sozialen und personalen Schlüsselkompetenzen von Schülerinnen und Schülern- Verbesserung der schulischen Ergebnisse insbesondere leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler zur Senkung der Quote der Schulentlassenen ohne Abschluss;- Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern- Kooperationsbeziehungen zwischen Schule und außerschulischen Akteuren zur Stärkung des Lebens- und Arbeitsweltbezuges von Schule

Förderart
FördergeberLand Brandenburg

Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport undMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds (ESF+), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Mit dem ESF+-Förderprogramm "Praxisnahe Berufsorientierung" (PraxisBO) sollen die Entwicklung der Berufswahlkompetenz und der sozialen und personalen Schlüsselkompetenzen von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 - 10 an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“ „körperlich-motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“ in öffentlicher und freier Trägerschaft unterstützt werden.

Zudem soll mit der Förderung ein Beitrag zur Verbesserung der schulischen Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler, zur Senkung der Quote der Schulentlassenen ohne Abschluss sowie zur Erhöhung des Anteils höherwertiger Schulabschlüsse insgesamt geleistet werden.

Weitere Förderziele sind die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie der Ausbau und die Verstetigung von Kooperationsbeziehungen zwischen den teilnehmenden Schulen und außerschulischen Akteuren zur Stärkung des Lebens- und Arbeitsweltbezuges

Aktuelle Meldungen

Geschäftsvorfall "Monitoring Indikatorendaten" ist produktiv

Die Daten können elektronisch über das Portal der ILB erfasst werden.

Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.

Wir stellen Ihnen eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung, die bei Bedarf verwendet werden kann.

Vielen Dank.

Neue Antragsrunde: Die Antragstellung ist zwischen dem 13. November und dem 8. Dezember 2023 möglich.

Die Antragstellung im Programm Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO) mit Beginn der Vorhaben zum 1. August 2024 startet am 13. November 2023. Die Antragsformulare und notwendigen Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie ab dem 13. November 2023 auf der Internetseite und unter Formulare/Downloads. Die Anträge können schriftlich bis einschließlich 8. Dezember 2023 bei der ILB eingereicht werden.

Neue Antragsrunde: Die Antragstellung für den Fördertatbestand Berufsorientierung und Lehrkräfteausbildung ist zwischen dem 03. November und dem 28. November 2025 möglich.

Für den Fördertatbestand Berufsorientierung und Lehrkräftebildung ist die Antragstellung ab dem 3. November 2025 möglich. Beginn der Vorhaben ist der 1. August 2026. Das Antragsformular, notwendigen Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite unter Formulare/Downloads. Die Anträge können schriftlich bis einschließlich 28. November 2025 bei der ILB eingereicht werden.

Neue Antragsrunde: Die Antragstellung für der 1. Fördertatbestand ist zwischen dem 03. November und dem 28. November 2025 möglich.

Für den Fördertatbestand Berufsorientierung und Lehrkräftebildung ist die Antragstellung im Programm Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO) mit Beginn der Vorhaben zum 1. August 2026 startet am 3. November 2025. Das Antragsformular und notwendigen Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie ab dem 3. November 2025 auf der Internetseite und unter Formulare/Downloads. Die Anträge können schriftlich bis einschließlich 28. November 2025 bei der ILB eingereicht werden.

Die Antragstellung ist zwischen dem 17. Oktober 2022 und dem 11. November 2022 möglich.

Die Antragstellung für das Programm Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO) startet am 17. Oktober 2022. Die Antragsformulare und notwendigen Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite und unter Formulare/Downloads. Die Anträge sind schriftlich bis einschließlich 11. November 2022 bei der ILB einzureichen.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Berufsorientierungsprojekte und Lehrkräftefortbildung

Die Regionalpartner der beiden Teilprojekte vermitteln die Programminhalte gegenüber den programmbeteiligten Schulen und Trägern der Berufsorientierungsprojekte und unterstützen gezielt die Anbahnung und Verstetigung von Kontakten und Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern. Die Ausschreibung, die Kontrolle der Vertragserfüllung sowie die Abrechnung der Projekte erfolgt ebenfalls durch die Regionalpartner. Darüber hinaus haben diese folgende Aufgaben zu erfüllen:

- Kooperation mit Schulen, Projektträgern und anderen relevanten Organisationen und Institutionen;

- Inhaltliche und finanzielle Prüfung des von den Schulen dargestellten Bedarfs;

- Beratung der Schulen und Projektträger bei der Umsetzung der Berufsorientierungsprojekte;

- Begleitung (auch vor Ort), Monitoring und Auswertung der Berufsorientierungsprojekte unter Aspekten der Fachlichkeit, Verstetigung und Qualitätssicherung;

- Dokumentation des Projektverlaufs;

- Unterstützung des Transfers guter Projektbeispiele;

- Erhebung statistischer Daten zu den teilnehmenden Schulen, den Berufsorientierungsprojekten, den in den Projekten teilnehmenden Schülerinnen und Schülern und den Fortbildungsmaßnahmen sowie

- Organisation und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Schulleitungen und Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

Die Regionalpartner arbeiten mit den staatlichen Schulämtern zusammen. Darüber hinaus kooperieren sie regelmäßig mit dem Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e. V., den im Gebiet des jeweiligen Teilprojekts ansässigen Trägern des ESF+-Förderprogramms „Türöffner: Zukunft Beruf“ und dem Träger des Fördertatbestandes "Berufsorientierung für grüne Berufe und grüne Wirtschaft vor allem im ländlichen Raum" nach Ziffer II.2 der Richtlinie.

Berufsorientierung für "Grüne Berufe" und "Grüne Wirtschaft" vor allem im ländlichen Raum

Gefördert wird die Erfüllung folgender Aufgaben:

- Thematische Unterstützung der Regionalpartner nach Ziffer II.1 der Richtlinie bei der Berufsorientierung im Spektrum „Grüne Berufe“, „Grüne Wirtschaft“ und ländlicher Raum

- Sensibilisierung und thematische Unterstützung von Schulen bei der Implementierung der Themen Landwirtschaft, Umwelt, Klimaschutz, Energieversorgung, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie sowie einschlägige Berufe

- Anbahnung und Unterstützung von Kontakten zwischen Schulen und Landwirtschaftsunternehmen (z.B. Exkursionen, Projekttage, Schülerpraktika)

Wie wird gefördert?

Berufsorientierungsprojekte und Lehrkräftefortbildung

Im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung sind folgende Ausgaben förderfähig:

a) die vom Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) bereitgestellten Lehrkräftekontingente/Lehrkräftestellenanteile;

b) die Ausgaben zur Durchführung der Berufsorientierungsprojekte und die dabei entstehenden Fahrtkosten;

c) die Ausgaben der Zuwendungsempfangenden für die Erfüllung der Aufgaben nach Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. der Richtlinie – ohne die in den Buchstaben a) und b) genannten Ausgaben, das sind

i. direkte förderfähige Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden und

ii. für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 53 Absatz 1 d) der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 26,5 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben nach i).

Die Höhe der maximalen Zuwendung je Teilprojekt entsprechend den Nummern II.1.4.5.1 und II.1.4.5.2 der Richtlinie für den dritten Call beträgt:

Teilprojekt 1:

Zuwendung gesamt: 6.186.739,06 EUR - davon Schulprojektmittel: 4.744.831,60 EUR- davon Ausgaben der/des Zuwendungsempfangenden: 1.441.907,46 EUR

Teilprojekt 2:

Zuwendung gesamt: 7.146.750,29 EUR- davon Schulprojektmittel: 5.481.098,57 EUR- davon Ausgaben der/des Zuwendungsempfangenden: 1.665.651,72 EUR

Berufsorientierung für "Grüne Berufe" und "Grüne Wirtschaft" vor allem im ländlichen Raum

Im Rahmen einer Vollfinanzierung sind folgende Ausgaben förderfähig:

Die projektnotwendigen Personal- und Sachausgaben. Sie umfassen

a.) die direkten Personalausgaben für das Projektpersonal einschließlich der direkten Projektverwaltung der Zuwendungsempfangenden

b) für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 20 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben nach a).

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Für den Fördertatbestand Berufsorientierung und Lehrkräftebildung ist die Antragstellung für Vorhaben mit Beginn 01.08.2026 ab dem 03.November 2025 möglich. Anträge können bis einschließlich 28. November gestellt werden.

Für den Fördertatbestand Grüne Berufe und grüne Bildung können Anträge zwischen dem 1. Januar und dem 30. Januar 2026 gestellt werden.

Die Anforderungen an die Antragstellenden können je nach Fördertatbestand der Anlage 1 beziehungsweise Anlage 2 entnommen werden.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Konzept
  • Formular Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
  • ggf. Vollmacht

Die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden sie unter Formulare/Downloads auf der Internetseite.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt mit Unterzeichnung vom 11. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.