
Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit 2023

Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit 2023
Überblick
Wir fördern gezieltes Coaching, um junge Arbeitssuchende in Arbeit bzw. Ausbildung zu integrieren und zu begleiten. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. |
|---|---|
| Förderthemen | |
| Förderart | |
| Fördergeber | Land Brandenburg Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
| Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Ziel der Förderung besteht darin, arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis unter 27 Jahren den Zugang zu Beschäftigung zu verbessern und die Sicherung von Fach- und Arbeitskräften in Unternehmen zu fördern. Durch gezieltes Coaching werden sie bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung unterstützt, während gleichzeitig Brandenburger Unternehmen bei der Suche nach jungen Nachwuchskräften begleitet werden.
Aktuelle Meldungen
Start Antragstellung
Anträge für den Agenturbezirk Potsdam können bis einschließlich 25. Oktober 2024 über das Kundenportal der ILB eingereicht werden.
Geschäftsvorfall "Monitoring Indikatorendaten" ist produktiv
Die Daten können elektronisch über das Portal der ILB erfasst werden.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung, die bei Bedarf verwendet werden kann.
Vielen Dank.
Start Antragstellung
Anträge für den Agenturbezirk Neuruppin können bis einschließlich 19. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB eingereicht werden.
Start Antragstellung
Anträge für den Agenturbezirk Neuruppin können ab sofort bis einschließlich 12. April 2024 über das Kundenportal der ILB eingereicht werden.
Antragstellung ab sofort möglich
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
- Coaching von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Erwachsenen
- Vermittlungscoaching
- Kompetenzcoaching
- Sozialcoaching
- Informationen für Unternehmen zur Nachwuchssicherung und Personalentwicklung
- Kooperation mit der öffentlichen Arbeitsverwaltung
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
- für die Projektumsetzung erforderliche Personal- und Sachausgaben
- indirekte Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben
- teilnehmerbezogene Ausgaben (Bürgergeld-Pauschale)
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) über die Gewährung der Förderung.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 24. August 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.

