Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit 2023

ILB-Förderprogramm

Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit 2023

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Überblick

Wir fördern gezieltes Coaching, um junge Arbeitssuchende in Arbeit bzw. Ausbildung zu integrieren und zu begleiten. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Fördernehmer

Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Förderthemen
Förderart
FördergeberLand Brandenburg

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Das Ziel der Förderung besteht darin, arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis unter 27 Jahren den Zugang zu Beschäftigung zu verbessern und die Sicherung von Fach- und Arbeitskräften in Unternehmen zu fördern. Durch gezieltes Coaching werden sie bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung unterstützt, während gleichzeitig Brandenburger Unternehmen bei der Suche nach jungen Nachwuchskräften begleitet werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

  1. Coaching von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Erwachsenen
    1. Vermittlungscoaching
    2. Kompetenzcoaching
    3. Sozialcoaching
  2. Informationen für Unternehmen zur Nachwuchssicherung und Personalentwicklung
  3. Kooperation mit der öffentlichen Arbeitsverwaltung

Wie wird gefördert?

Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  • für die Projektumsetzung erforderliche Personal- und Sachausgaben
  • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben
  • teilnehmerbezogene Ausgaben (Bürgergeld-Pauschale)

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) über die Gewährung der Förderung.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 24. August 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.