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Wir fördern in regionalen Projekten die Integration von Langzeitarbeitslosen in Arbeit oder Bildung und unterstützen Familienbedarfsgemeinschaften dabei, stärker am sozialen Leben teilzunehmen. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften |
|---|---|
| Förderthemen | Integration von Langzeitarbeitslosen und Familienbedarfsgemeinschaften |
| Förderart | |
| Fördergeber | Land Brandenburg Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie |
| Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Wir unterstützen Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen zu erhöhen sowie die soziale Situation der Teilnehmenden und deren Familien zu verbessern. Die Maßnahmen sollen den Menschen dabei helfen, Krisen im Leben zu bewältigen und wieder stärker am beruflichen und/ oder sozialen Leben teilzuhaben.
Die Antragstellung für Vorhaben mit dem Durchführungszeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2028 ist gestartet. Die Anträge auf Förderung einschließlich der dazu erforderlichen Anlagen sind in der Zeit vom 2. Januar 2025 bis einschließlich zum 31. Januar 2025 über das Kundenportal der ILB zu stellen.
Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen auch dieses mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.
Die Antragsfrist in der Richtlinie "Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften 2022 wird bis zum 28.06.2022 verlängert.
Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen.
Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung
Unterstützungsmodule
Optional können gefördert werden:
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Die Zuschusshöhe zu den Ausgaben für die Fahrten der Teilnehmenden ist abhängig vom Wohnort. Sie beträgt bei einem Wohnort
Bürgergeld-Pauschale
Für Teilnehmende, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beziehen, wird eine monatliche Pauschale nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 berücksichtigt.
Die für die neue Förderrunde anzuwendende aktuelle Höhe dieser Pauschale beträgt für einen Teilnahmemonat 558,00 EUR. Für die Kalendermonate des Eintritts und des Austritts der Teilnehmenden ist jeweils ausschließlich der halbe Wert in Höhe von 279,00 EUR anzurechnen.
Der Anteil dieser Ausgaben an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben soll mindestens 40 Prozent betragen.
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Die Richtlinie tritt am 25.05.2022 in Kraft und am 31.07.2028 außer Kraft.
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.