Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0

ILB-Förderprogramm

Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0

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Überblick

Wir fördern Präventionsangebote für junge Straffällige und zu Geldstrafen Verurteilte, um eine Haft zu vermeiden. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen für Inhaftierte anbieten, um ihren Einstieg in den Arbeitsmarkt und die soziale Eingliederung nach der Haftentlassung zu unterstützen. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Fördernehmer

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Trägerinnen oder Träger mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe

Förderthemen

Gefördert werden die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch Anlauf- und Beratungsstellen, durch Maßnahmen der beruflichen Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung, durch Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereiterklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen. Gefördert wird außerdem soziale Gruppenarbeit für straffällige Jugendliche und Heranwachsende zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven sowie für Väter und Mütter zur Förderung sozialer Kompetenzen.

Förderart
FördergeberLand Brandenburg

Land Brandenburg, Ministerium der Justiz

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg

Aktuelle Meldungen

Neue Antragsrunde

Vom 17. Februar bis 7. März 2025 können Sie eine Förderung für die Module 1 bis 4 und die Netzwerkkoordination beantragen. Die Vorhaben können ab 01. Juli 2025 starten.

Antragstellung für Modul 4.1

Für das Modul Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende ist die Antragstellung vom 4. bis zum 29. September 2023 möglich. Es können Anträge für den Durchführungszeitraum 2024 gestellt werden.

Antragstellung für Modul 4

Für Modul 4 (Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende) können Anträge zur Förderung von Vorhaben vom 16. bis 29. Oktober 2025 gestellt werden.

Cottbus und der Landkreis Spree-Neiße sind bereits mit Projekten vertreten. Hierfür können keine weiteren Vorhaben gefördert werden.

Geschäftsvorfall "Monitoring Indikatorendaten" ist produktiv

Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.

Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.

Wir stellen Ihnen auch dieses mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.

Neue Antragsrunde in der Richtlinie "Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0" für das Modul 4.1

Sie haben die Möglichkeit, in der Richtlinie "Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0" für das Modul 4.1 Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende in der Zeit vom 24.10.2022 bis zum 04.11.2022 einen Antrag für den Durchführungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 zu stellen.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

  • Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und NachsorgeUnterstützung der Resozialisierung von Straf- und Jugendstrafgefangenen während der Inhaftierung und nach ihrer Entlassung durch
    • Beratung, Begleitung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung,
    • Erhaltung und Vermittlung von Wohnraum,
    • Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung sowie sonstige soziale Hilfen durch Anlauf- und Beratungsstellen.
  • Modul 2: Vermittlung von Arbeits- und LebensperspektivenUnterstützung der Resozialisierung durch berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung.
  • Modul 3: Arbeit statt StrafeUnterstützung der Resozialisierung durch Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereit erklären zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen. Darüber hinaus wird die Begleitung und Vermittlung der Klienten in Arbeit und Beschäftigung, Unterstützung beim Erhalt bzw. bei der Vermittlung von Wohnraum sowie die Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung gefördert.
  • Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und HeranwachsendeGruppenarbeit mit Einzelfallhilfe für straffällige Jugendliche und Heranwachsende zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen.
  • NetzwerkkoordinationKoordinierung und fachliche Unterstützung der Zusammenarbeit der Projekte, die die Module 1 bis 4 umsetzen.

Wie wird gefördert?

Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge

  • direkte Personalausgaben
  • für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent der direkten Personalausgaben

Modul 2: Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • für indirekte Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 8 Prozent der direkten Personalausgaben

Modul 3: Arbeit statt Strafe

  • direkte Personalausgaben
  • für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent der direkten Personalausgaben

Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende

  • direkte Personalausgaben
  • für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 16,5 Prozent der direkten Personalausgaben

Netzwerkkoordination

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Derzeit können keine Anträge gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 12. Februar 2025 in Kraft und am 30. Juni 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.