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Wir fördern Präventionsangebote für junge Straffällige und zu Geldstrafen Verurteilte, um eine Haft zu vermeiden. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen für Inhaftierte anbieten, um ihren Einstieg in den Arbeitsmarkt und die soziale Eingliederung nach der Haftentlassung zu unterstützen. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Trägerinnen oder Träger mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe |
|---|---|
| Förderthemen | Gefördert werden die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch Anlauf- und Beratungsstellen, durch Maßnahmen der beruflichen Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung, durch Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereiterklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen. Gefördert wird außerdem soziale Gruppenarbeit für straffällige Jugendliche und Heranwachsende zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven sowie für Väter und Mütter zur Förderung sozialer Kompetenzen. |
| Förderart | |
| Fördergeber | Land Brandenburg Land Brandenburg, Ministerium der Justiz |
| Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg |
Vom 17. Februar bis 7. März 2025 können Sie eine Förderung für die Module 1 bis 4 und die Netzwerkkoordination beantragen. Die Vorhaben können ab 01. Juli 2025 starten.
Für das Modul Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende ist die Antragstellung vom 4. bis zum 29. September 2023 möglich. Es können Anträge für den Durchführungszeitraum 2024 gestellt werden.
Für Modul 4 (Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende) können Anträge zur Förderung von Vorhaben vom 16. bis 29. Oktober 2025 gestellt werden.
Cottbus und der Landkreis Spree-Neiße sind bereits mit Projekten vertreten. Hierfür können keine weiteren Vorhaben gefördert werden.
Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen auch dieses mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.
Sie haben die Möglichkeit, in der Richtlinie "Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0" für das Modul 4.1 Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende in der Zeit vom 24.10.2022 bis zum 04.11.2022 einen Antrag für den Durchführungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 zu stellen.
Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge
Modul 2: Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven
Modul 3: Arbeit statt Strafe
Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende
Netzwerkkoordination
Derzeit können keine Anträge gestellt werden.
Die Richtlinie tritt am 12. Februar 2025 in Kraft und am 30. Juni 2028 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.