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Wir fördern Projekte zur Unterstützung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen mit kostenfreier Beratung, Coaching und Qualifizierung, um Unternehmen erfolgreich am Markt zu etablieren bzw. im Land zu halten. Dazu zählt auch die Unterstützung von Gründungsvorhaben an Schulen und Hochschulen. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sowie staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg gemäß § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 28. April 2014 |
|---|---|
| Förderthemen | Projekt Schule mit Unternehmergeist,Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte,Überregionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte,Zielgruppenspezifische Begleitprojekte,Hochschulprojekte |
| Förderart | |
| Fördergeber | Europäischer Sozialfonds (ESF+), Land Brandenburg |
| Mittelherkunft |
Erfolgreiche Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sind für die wirtschaftliche Entwicklung sowie den Erhalt und die Steigerung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit im Land Brandenburg von großer Bedeutung. Ziel der Förderung ist es daher, zur Weiterentwicklung einer Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens beizutragen sowie neue erfolgversprechende Selbstständigkeit im Land Brandenburg zu unterstützen.
Infos Gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) informiert die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung zum zweiten Förderaufruf zur ESF+ -Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 – „Gründen in Brandenburg (GiB)“. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie haben die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragen per E-Mail an Pierre.Hanitsch@wfbb.de einzureichen. Die gesammelten Fragen sollen nach Möglichkeit in der Veranstaltung beantwortet werden.
Technische Hinweise: Die Infoveranstaltung beginnt um 10:00 Uhr. Bereits ab 09:45 Uhr wird der virtuelle Veranstaltungsraum geöffnet sein, damit Sie vor Beginn testen können, ob Ihre Technik funktioniert
Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum 2. Förderaufruf am 04. April 2025 konnten zahlreiche Fragen zur Antragstellung beantwortet werden. Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH hat die Zusammenstellung der Fragen und Antworten auf ihrer Website(öffnet externe Seite) veröffentlicht.
Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen auch dieses Mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.
Die neue Richtlinie "Gründen in Brandenburg" ist am 28. Juni 2022 unterzeichnet worden. Weitere Informationen zum Programm und zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite der ILB zu finden.
Projekt Schule mit Unternehmergeist
- Gewinnung von Schulen für das Thema Entrepreneurship Education, Beratung und inhaltliche Begleitung von Schulen
- Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften
- Vernetzung von Schulen
Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte
- Feststellung der Eignung als Unternehmerin oder Unternehmer
- niedrigschwellige Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung des Gründungsvorhabens
- Individuelle und spezifische Beratung sowie Qualifizierung und individuelles und spezifisches Coaching sowie weitere Unterstützung zur Vorbereitung auf erfolgreiche Existenzgründungen
- enge Kooperation mit anderen Zuwendungsempfangenden der Richtlinie und Zusammenarbeit mit regionalen gründungsrelevanten Akteuren
Überregionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte
- Feststellung der Eignung als Unternehmerin oder Unternehmer
- niedrigschwellige Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung des Gründungsvorhabens
- Individuelle und spezifische Beratung sowie Qualifizierung und individuelles und spezifisches Coaching sowie weitere Unterstützung zur Vorbereitung auf erfolgreiche Existenzgründungen
- enge Kooperation mit anderen Zuwendungsempfangenden der Richtlinie und Zusammenarbeit mit regionalen gründungsrelevanten Akteuren
Zielgruppenspezifische Begleitprojekte
- zielgruppenspezifische, niedrigschwellige Motivierungs-, Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen
- vorbereitende, bei Bedarf mehrsprachige, Maßnahmen in geeigneten Formaten, die zu einer allgemeinen gründungsbezogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation führen
- Kontaktanbahnung und Vermittlung von geeigneten Gründungsinteressierten zu weiterführenden Beratungsangeboten, insbesondere zu den regionalen und überregionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekten
- zielgruppenspezifische Netzwerkarbeit; Vernetzung mit Institutionen, die besondere zielgruppenspezifische Angebote bieten
- inhaltliche und methodische Unterstützung hinsichtlich der genannten Zielgruppen für die regionalen und überregionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekte
Hochschulprojekte
- Verbesserung des Gründungsklimas und Sensibilisierung potenzieller Gründerinnen und Gründer, um unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern
- Entrepreneurship Education, um unternehmerische Fähigkeiten von Lehrenden, akademischem Personal und Studierenden zu verbessern
- Unterstützung wissens- und technologiebasierter, innovativer Gründungsvorhaben (auf dem Weg zu innovationsbasierten Gründungen), insbesondere in den Bereichen moderne Industrie, erneuerbare Energie- und Wasserstofftechnologien, Green Tech, Künstliche Intelligenz, Gesundheitswirtschaft und Prüfung der Gründungseignung
- Unterstützung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer des für Wirtschaft zuständigen Bundesministeriums
- enge Kooperation mit anderen Zuwendungsempfangenden der Richtlinie und Zusammenarbeit mit regionalen gründungsrelevanten Akteuren
Die Zuwendungsempfangenden dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden, die Angebote sind auf den nichtwirtschaftlichen Bereich zu beschränken.
Gründungswillige dürfen nur beraten, qualifiziert und betreut werden, wenn sie nicht bereits selbstständig unternehmerisch tätig sind.
Ausgaben für Teilnehmende, wie zum Beispiel Unterhaltsgeld, Reisekosten, sind nicht förderfähig.
Die Leistungen externer Leistungserbringender dürfen nicht von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder den Organen der Zuwendungsempfangenden erbracht werden.
Das Projekt Schule mit Unternehmergeist, die regionalen und überregionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekte und die zielgruppenspezifischen Begleitprojekte werden in Form einer Vollfinanzierung gefördert.
Die Hochschulprojekte werden in Form einer Anteilfinanzierung gefördert.
Projekt Schule mit Unternehmergeist
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
a) die projektbezogenen direkten Personalausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden
b) für den Fall der Zuweisung von Lehrkräften des Landes Brandenburg an das Projekt die pauschalierten Personalausgaben in Höhe von 2.724,00 Euro pro zugewiesener Lehrerwochenstunde (LWS)
c) für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 22,5 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben nach den Buchstaben a und b.
Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
a) die direkten Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden
b) die Ausgaben für externe Leistungserbringer
c) für alle indirekten Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 15 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben nach Buchstabe a.
Die Ausgaben nach den Buchstaben a und c können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen.
Überregionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
a) die direkten Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden
b) die Ausgaben für externe Leistungserbringer
c) die direkten Sachausgaben für projektbezogene Veranstaltungen
d) für alle indirekten Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 15 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben nach Buchstabe a.
Zielgruppenspezifische Begleitprojekte
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
a) die direkten Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden
b) für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben nach Buchstabe a
Hochschulprojekte
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
a) die direkten Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden
b) die Ausgaben für externe Leistungserbringende
c) für alle indirekten Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben nach Buchstabe a.
Der Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden beträgt mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Ihren Antrag können Sie online für alle Fördertatbestände ab dem 1. April bis zum 9. Mai 2025 einschließlich des erforderlichen Konzeptes (entsprechend der in der Anlage zur Richtlinie genannten Anforderungen) über das Kundenportal der ILB stellen.
Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der WFBB über die Gewährung der Förderung.
Förderobergrenzen für Vorhaben ab dem 01. Januar 2026
Wie in der Infoveranstaltung vom 04. April 2025 angekündigt, werden für die Vorhaben ab dem 01. Januar 2026 angepasste jährliche Förderobergrenzen durch das MWAEK festgelegt:
Diese Richtlinie ist mit Unterzeichnung vom 28.06.2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2028.