Jugendfreiwilligendienste 2022

ILB-Förderprogramm

Jugendfreiwilligendienste 2022

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Überblick

Wir fördern junge Menschen in Jugendfreiwilligendiensten, um sie bei ihrer beruflichen und persönlichen Orientierung für die Zukunft zu unterstützen. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Fördernehmer

Zugelassene und anerkannte Trägerinnen und Träger gemäß § 10 Absatz 1 JFDG

Förderthemen

Gefördert wird die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten im• Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport)• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Kultur (FSJ K)• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D)

Förderart
FördergeberLand Brandenburg

Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist,

  • die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit sowie die Studierfähigkeit junger Menschen zu verbessern
  • Schlüsselkompetenzen und Persönlichkeitsbildung der Teilnehmenden zu fördern bzw. zu entwickeln.

Die Berufs- und Studienorientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten verbessert. Die Dienste finden in Einrichtungen des Umwelt- und Naturschutzes, der Kultur, der Denkmalpflege, des Sports, der Kinder- und Jugendhilfe statt. In den Jugendfreiwilligenjahren ist den Jugendlichen die Ausübung berufspraktischer Tätigkeiten zu ermöglichen, die auf konkrete Berufsfelder bzw. Studiengänge hinführen. Damit soll die berufliche Orientierung praxisorientiert vertieft und somit die darauf bezogene Berufsvorbereitung junger Menschen verbessert werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten in Einsatzstellen wird gefördert.

Die Zuwendung ist ausschließlich einzusetzen für die Gewährung von Taschengeld, Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, Sozialversicherung sowie zusätzlich im Bereich des FÖJ und des FSJ in der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport für die Unfallversicherung.

Wie wird gefördert?

Die förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einer auf die Ausgaben für eine Einheit bezogenen Pauschale bemessen. Als Einheit gilt ein Monat der Teilnahme einer bzw. eines Jugendfreiwilligendienstleistenden (Teilnahmemonat). Die pauschalierten Gesamtausgaben betragen 695,00 Euro pro Teilnahmemonat.

Die Zuwendung beträgt

  • beim FÖJ: 530,93 Euro pro Teilnahmemonat
  • beim FSJ in der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport: 417,00 Euro pro Teilnahmemonat
  • in der Kultur beziehungsweise in der Denkmalpflege: 496,00 Euro pro Teilnahmemonat.

Über die Zuwendung hinaus, stellen die Zuwendungsempfangenden jeweils die Gesamtfinanzierung durch Mittel des Bundes und durch private Mittel sicher. Die Ausgaben des Bundes gehen mit einer Pauschale in Höhe von 154,00 Euro je Teilnahmemonat in die förderfähigen Gesamtausgaben ein.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660 2200.