
Jugendfreiwilligendienste 2022

Jugendfreiwilligendienste 2022

Kontakt

Überblick
Wir fördern junge Menschen in Jugendfreiwilligendiensten, um sie bei ihrer beruflichen und persönlichen Orientierung für die Zukunft zu unterstützen. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Zugelassene und anerkannte Trägerinnen und Träger gemäß § 10 Absatz 1 JFDG |
|---|---|
| Förderthemen | Gefördert wird die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten im• Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport)• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Kultur (FSJ K)• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D) |
| Förderart | |
| Fördergeber | Land Brandenburg Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg |
| Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist,
- die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit sowie die Studierfähigkeit junger Menschen zu verbessern
- Schlüsselkompetenzen und Persönlichkeitsbildung der Teilnehmenden zu fördern bzw. zu entwickeln.
Die Berufs- und Studienorientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten verbessert. Die Dienste finden in Einrichtungen des Umwelt- und Naturschutzes, der Kultur, der Denkmalpflege, des Sports, der Kinder- und Jugendhilfe statt. In den Jugendfreiwilligenjahren ist den Jugendlichen die Ausübung berufspraktischer Tätigkeiten zu ermöglichen, die auf konkrete Berufsfelder bzw. Studiengänge hinführen. Damit soll die berufliche Orientierung praxisorientiert vertieft und somit die darauf bezogene Berufsvorbereitung junger Menschen verbessert werden.
Aktuelle Meldungen
Antragstellung möglich
Für den Vorhabenszeitraum 1. September 2024 bis 31. August 2025 können Sie Anträge stellen im Kundenportal der ILB. Bis zum 26. April kann die Förderung beantragt werden.
Kundenportal für Antragstellung geöffnet
Die Antragstellung ist ab sofort für den Vorhabenszeitraum 1. September 2023 bis zum 31. August 2024 möglich. Bis zum 13. Juni 2023 kann eine Förderung beantragt werden.
Kundenportal für Antragstellung geöffnet
Bis zum 25. April 2025 kann die Förderung über das ILB-Kundenportal für den Durchführungszeitraum 1. September 2025 bis 31. August 2026 beantragt werden.
Antragstellung Förderung der Jugendfreiwilligendienste 2022
Ab dem 12. August 2022 ist bis zum 26. August 2022 die Antragstellung in Papierform für das neue Förderprogramm: Förderung der Jugendfreiwilligendienste 2022 möglich.
Geschäftsvorfall "Monitoring Indikatorendaten" ist produktiv
Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen auch dieses mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten in Einsatzstellen wird gefördert.
Die Zuwendung ist ausschließlich einzusetzen für die Gewährung von Taschengeld, Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, Sozialversicherung sowie zusätzlich im Bereich des FÖJ und des FSJ in der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport für die Unfallversicherung.
Wie wird gefördert?
Die förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einer auf die Ausgaben für eine Einheit bezogenen Pauschale bemessen. Als Einheit gilt ein Monat der Teilnahme einer bzw. eines Jugendfreiwilligendienstleistenden (Teilnahmemonat). Die pauschalierten Gesamtausgaben betragen 695,00 Euro pro Teilnahmemonat.
Die Zuwendung beträgt
- beim FÖJ: 530,93 Euro pro Teilnahmemonat
- beim FSJ in der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport: 417,00 Euro pro Teilnahmemonat
- in der Kultur beziehungsweise in der Denkmalpflege: 496,00 Euro pro Teilnahmemonat.
Über die Zuwendung hinaus, stellen die Zuwendungsempfangenden jeweils die Gesamtfinanzierung durch Mittel des Bundes und durch private Mittel sicher. Die Ausgaben des Bundes gehen mit einer Pauschale in Höhe von 154,00 Euro je Teilnahmemonat in die förderfähigen Gesamtausgaben ein.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660 2200.
