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Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)


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Wir fördern die Beschäftigung von Innovationsassistent/-innen und Werkstudierenden. Damit werden Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen im Land gehalten und gleichzeitig Innovationsprozesse in kleinen und mittleren Unternehmen initiiert. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg |
|---|---|
| Förderthemen | Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe |
| Förderart | |
| Fördergeber | Land Brandenburg Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie |
| Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Wir unterstützen die Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von Hochschulen oder der Aufstiegsfortbildung in Brandenburgischen KMU. Mit dem Wissenstransfer begünstigen wird betriebliche Innovationen und Wachstum.
Die Antragstellung auf Förderung einer Innovationsfachkraft ist mit verbesserten Konditionen wieder möglich über das Kundenportal der ILB.
Sie können nun von der Option auf einen längeren Förderzeitraum bei den Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten und einem höheren monatlichen Zuschuss bei den Werkstudierenden profitieren.
Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen auch dieses mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.
Ab dem 01.Juni 2024 ist keine Antragstellung nach der Richtlinie zur Förderung von Innovationsfachkräften möglich. Die Richtlinie befindet sich in der Überarbeitung und soll zum 01. Juli 2024 neu in Kraft treten. Die dann geänderten Konditionen betreffen z. B. die Option auf einen längeren Förderzeitraum bei den Innovationsassistenten und einen höheren monatlichen Zuschuss bei den Werkstudierenden.
Damit Sie von den verbesserten Konditionen profitieren können, ist eine Antragstellung auf Förderung einer Innovationsfachkraft voraussichtlich ab dem 01. Juli 2024 wieder über das Kundenportal der ILB möglich. Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsvertrag erst nach Antragseingangsbestätigung durch die ILB unterzeichnet werden darf.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Infotelefon der ILB unter 0331 660-2200.
Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.
Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten sind Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Bei einer innovativen Aufgabe handelt es sich um Tätigkeiten/Arbeitspakete, die im Rahmen einer betrieblichen Innovation durch eine Innovationsfachkraft erbracht werden. Mit der Bearbeitung der innovativen Aufgabe werden konkrete Ziele und damit verbundene betriebliche Entwicklungen verfolgt. Die innovative Aufgabe darf zuvor nicht im antragstellenden Unternehmen bearbeitet worden sein.
Bei einer betrieblichen Innovation handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen.
Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.
Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.
Die Antragstellenden können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB auch vor Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde mit dem Vorhaben beginnen und den Arbeitsvertrag mit der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten abschließen. Diese beziehungsweise dieser kann die Beschäftigung aufnehmen. In diesen Fällen liegt jedoch das Risiko bei den Antragstellenden, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Erst mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest.
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 22. November 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Sie haben bereits eine bzw. einen geeignete/n Bewerber/in für Ihre betriebliche innovative Aufgabe? Klären Sie alle Vertragsmodalitäten und erstellen Sie einen Entwurf zum Arbeitsvertrag. Wichtig: den Arbeitsvertrag noch nicht unterzeichnen!
Registrieren Sie sich bzw. Ihr Unternehmen im ILB-Kundenportal und füllen Sie den Antrag online aus. Laden Sie alle benötigten Unterlagen hoch. Bitte reichen Sie den Antrag inkl. Anlagen ausschließlich über das Kundenportal ein.
Sobald ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Sie eine Antragseingangs-bestätigung über das Kundenportal. Dies ist noch keine Zusage zur Förderung, jedoch können Sie nun auf eigenes Risiko den Arbeitsvertrag unterzeichnen und mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
Bitte geben Sie uns etwas Zeit, Ihre Antragsunterlagen zu prüfen. Sollten wir weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns. Nachgeforderte Unterlagen können Sie online über unser Kundenportal einreichen.
Sofern die Prüfung Ihres Antrages zum positiven Ergebnis (Zuwendungsbescheid) geführt hat können Sie Ihr Vorhaben abschließend umsetzen. Bitte machen Sie sich mit den Bestandteilen und Auflagen des Bescheides vertraut.
Sie können Fördermittel abrufen. Dies kann mehrmals innerhalb des Durchführungszeitraumes für bereits getätigte Ausgaben erfolgen. Füllen Sie den Mittelabruf im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Die Unterlagen werden nun geprüft und die Fördermittel ausgezahlt.
Zum Abschluss der Förderung füllen Sie den Verwendungsnachweis im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Sollten wir noch weitere Unterlagen benötigen, melden wir uns. Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung werden die restlichen Fördermittel ausgezahlt.