Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022

ILB-Förderprogramm

Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022

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Überblick

Wir fördern die Beschäftigung von Innovationsassistent/-innen und Werkstudierenden. Damit werden Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen im Land gehalten und gleichzeitig Innovationsprozesse in kleinen und mittleren Unternehmen initiiert. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Fördernehmer

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg

Förderthemen

Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe

Förderart
FördergeberLand Brandenburg

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Ziel des Programms

Wir unterstützen die Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von Hochschulen oder der Aufstiegsfortbildung in Brandenburgischen KMU. Mit dem Wissenstransfer begünstigen wird betriebliche Innovationen und Wachstum.

Aktuelle Meldungen

Verbesserte Konditionen

Die Antragstellung auf Förderung einer Innovationsfachkraft ist mit verbesserten Konditionen wieder möglich über das Kundenportal der ILB.

Sie können nun von der Option auf einen längeren Förderzeitraum bei den Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten und einem höheren monatlichen Zuschuss bei den Werkstudierenden profitieren.

Geschäftsvorfall "Monitoring Indikatorendaten" ist produktiv

Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.

Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.

Wir stellen Ihnen auch dieses mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.

Aussetzen der Antragstellung im Juni und verbesserte Konditionen

Ab dem 01.Juni 2024 ist keine Antragstellung nach der Richtlinie zur Förderung von Innovationsfachkräften möglich. Die Richtlinie befindet sich in der Überarbeitung und soll zum 01. Juli 2024 neu in Kraft treten. Die dann geänderten Konditionen betreffen z. B. die Option auf einen längeren Förderzeitraum bei den Innovationsassistenten und einen höheren monatlichen Zuschuss bei den Werkstudierenden.

Damit Sie von den verbesserten Konditionen profitieren können, ist eine Antragstellung auf Förderung einer Innovationsfachkraft voraussichtlich ab dem 01. Juli 2024 wieder über das Kundenportal der ILB möglich. Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsvertrag erst nach Antragseingangsbestätigung durch die ILB unterzeichnet werden darf.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Infotelefon der ILB unter 0331 660-2200.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.

Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten sind Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Bei einer innovativen Aufgabe handelt es sich um Tätigkeiten/Arbeitspakete, die im Rahmen einer betrieblichen Innovation durch eine Innovationsfachkraft erbracht werden. Mit der Bearbeitung der innovativen Aufgabe werden konkrete Ziele und damit verbundene betriebliche Entwicklungen verfolgt. Die innovative Aufgabe darf zuvor nicht im antragstellenden Unternehmen bearbeitet worden sein.

Bei einer betrieblichen Innovation handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen.

Wie wird gefördert?

  1. WerkstudierendeEs ist ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von mindestens 1.076,00 Euro für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes. Dafür gibt es eine Tabelle, die die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestarbeitsentgelte vorgibt (siehe Richtlinie Ziffer 3.1.4.5). Für die Berechnung gibt es eine Standardeinheit. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat, in dem die zu fördernde Person im Unternehmen gegen Entgelt tätig ist. Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und den Wochenarbeitsstunden.Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahl der Wochenarbeitsstunden die für die betreffende Förderstufe zulässige Anzahl übersteigt.Die Förderung wird für die Dauer von mindestens sechs bis maximal zwölf vollen Kalendermonaten gewährt.
  2. Innovationsassistentinnen beziehungsweise InnovationsassistentenEs ist ein Bruttogehalt in Höhe von monatlich mindestens 2.750,00 Euro bezogen auf mindestens 38 Wochenstunden vertraglich zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes. Dafür gibt es eine Tabelle, die die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestbruttomonatsgehälter vorgibt (siehe Richtlinie Ziffer 3.2.4.5).Für die Berechnung gibt es eine Standardeinheit. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat, in dem die Innovationsassistentin beziehungsweise der Innovationsassistent im Unternehmen gegen Entgelt tätig ist. Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und den Wochenarbeitsstunden.Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahl von Wochenarbeitsstunden die für die betreffende Förderstufe zulässige Anzahl übersteigt. Die Förderung wird für die Dauer von 18 vollen Kalendermonaten gewährt. Für Beschäftigungen mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus einem nachhaltigen Bereich kann die Dauer der Förderung bis zu 24 Monate betragen (siehe Richtlinie Ziffer 3.2.4.6).

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.

Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.

Die Antragstellenden können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB auch vor Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde mit dem Vorhaben beginnen und den Arbeitsvertrag mit der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten abschließen. Diese beziehungsweise dieser kann die Beschäftigung aufnehmen. In diesen Fällen liegt jedoch das Risiko bei den Antragstellenden, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Erst mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 22. November 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Was ist noch zu beachten

  • Die innovative Aufgabe darf zuvor nicht im antragstellenden Unternehmen bearbeitet worden sein.
  • Durch die Förderung darf kein anderes Personal ersetzt werden. Das heißt, es muss ein neuer, zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden.
  • Beschäftigungsverhältnisse mit Studierenden in einem dualen Studiengang oder einem Promotionsstudiengang sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Im Anschluss an eine bereits erfolgte Förderung für Werkstudierende ist für dieselbe Person eine erneute Förderung für Werkstudierende ausgeschlossen.
  • Sofern das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig gelöst wird (zum Beispiel aufgrund einer Exmatrikulation), endet die Förderung mit dem letzten vollen Kalendermonat vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
  • Die einzustellende Innovationsassistentin bzw. der Innovationsassistent darf zuvor nicht in dem Antrag stellenden Unternehmen oder Unternehmensverbund sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Möglich ist eine
    • eine Vorbeschäftigung als Werkstudierende beziehungsweise Werkstudierender oder
    • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach der Förderung als Werkstudentin oder Werkstudent für einen Überbrückungszeitraum von bis zu sechs Monaten, wenn eine nahtlose Anschlussbeschäftigung als Innnovationsassistentin oder Innovationsassistent nicht möglich war.
  • Der letzte Abschluss (Hochschulabschluss beziehungsweise Abschluss der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung) der geförderten Person darf zum Zeitpunkt der Einstellung nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Dabei ist das Datum des Abschlusszeugnisses maßgebend.

Welcher Weg führt zur Förderung

Innovative Aufgabe und Recruiting

Innovative Aufgabe und Recruiting

Sie haben bereits eine bzw. einen geeignete/n Bewerber/in für Ihre betriebliche innovative Aufgabe? Klären Sie alle Vertragsmodalitäten und erstellen Sie einen Entwurf zum Arbeitsvertrag. Wichtig: den Arbeitsvertrag noch nicht unterzeichnen!

Antragsstellung

Antragstellung

Registrieren Sie sich bzw. Ihr Unternehmen im ILB-Kundenportal und füllen Sie den Antrag online aus. Laden Sie alle benötigten Unterlagen hoch. Bitte reichen Sie den Antrag inkl. Anlagen ausschließlich über das Kundenportal ein.

Auftragserteilung

Antragseingangsbestätigung

Sobald ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Sie eine Antragseingangs-bestätigung über das Kundenportal. Dies ist noch keine Zusage zur Förderung, jedoch können Sie nun auf eigenes Risiko den Arbeitsvertrag unterzeichnen und mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.

Prüfung Ihrer Unterlagen & Antragseingangsbestätigung

Prüfung Ihrer Unterlagen

Bitte geben Sie uns etwas Zeit, Ihre Antragsunterlagen zu prüfen. Sollten wir weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns. Nachgeforderte Unterlagen können Sie online über unser Kundenportal einreichen.

Sie haben Ihren Zuwendungsbescheid erhalten!

Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids

Sofern die Prüfung Ihres Antrages zum positiven Ergebnis (Zuwendungsbescheid) geführt hat können Sie Ihr Vorhaben abschließend umsetzen. Bitte machen Sie sich mit den Bestandteilen und Auflagen des Bescheides vertraut.

Optional: Mittelabruf

Optional: Mittelabruf

Sie können Fördermittel abrufen. Dies kann mehrmals innerhalb des Durchführungszeitraumes für bereits getätigte Ausgaben erfolgen. Füllen Sie den Mittelabruf im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Die Unterlagen werden nun geprüft und die Fördermittel ausgezahlt.

Einreichung Ihres Verwendungsnachweises

Einreichung Ihres Verwendungsnachweises

Zum Abschluss der Förderung füllen Sie den Verwendungsnachweis im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Sollten wir noch weitere Unterlagen benötigen, melden wir uns. Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung werden die restlichen Fördermittel ausgezahlt.