Bildungsscheck 2022-2024

ILB-Förderprogramm

Bildungsscheck 2022-2024

Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) und das Ministerium der Justiz die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen.

Fördernehmer

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie beim Fördergegenstand "Stellen zur wissenschaftlichenQualifizierung" staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen.

Förderthemen

Lebenslanges Lernen, Grundbildung, Lese- und Schreibkompetenzen von Erwachsenen

FörderartZuschuss

Zuweisung

FördergeberLand Brandenburg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), Ministerium der Justiz

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Ziel des Programms

Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen. Damit sollen erwerbsbezogene Kompetenzen der Menschen verbessert werden. Außerdem soll geringe Schriftsprachkompetenz reduziert und damit die Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden. Auch Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten werden unterstützt.

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Regionale GrundbildungszentrenDiese sollen die Alphabetisierung und Grundbildung auf regionaler Ebene unterstützen und Teilnehmende für die Bildungsangebote (insbesondere niedrigschwellige Zugänge zum Lernen) akquirieren.

Kurse zur Alphabetisierung und GrundbildungDie Kurse vermitteln Lese- und Schreibkompetenzen auf den Alpha-Level 1 bis 4 und verbessern die Kompetenzen zu den Themen: Mathematik; Computer sowie digitale Medien und Kommunikation; Lernen lernen; Familie, Gesundheit und Soziales; Beruf, Arbeitswelt und Finanzen; Orientierungswissen Politik, Gesellschaft, Umwelt, Nachhaltige Entwicklung und Recht; Basiswissen Englisch. Die Grundbildungskurse vermitteln neben Fachinhalten auch Lese- und Schreibkompetenzen.Die Kurse unterteilen sich ina) öffentlich beworbene und zugängliche Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung. b) Kurse in Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg.

Fachliche KoordinierungsstelleDiese begleitet die Kursangebote und berät Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter zur Fachlichkeit und Qualitätssicherung. Außerdem werden Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter unterstützt bereits entwickelte Kursmodelle zu nutzen. Zudem koordiniert sie das Kursangebot auf Landesebene.

Stellen zur wissenschaftlichen QualifizierungDie geförderten Stellen sind verbunden mit einer Lehrverpflichtung an einer Brandenburger Hochschule im Themenfeld der Alphabetisierung und Grundbildung von vier Semesterwochenstunden je geförderter Vollzeitstelle je Semester. Die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber tragen mit ihrer Lehre an Hochschulen in Brandenburg dazu bei, pädagogisches Personal für die Arbeit in der Alphabetisierung und Grundbildung auszubilden bzw. für dieses Themenfeld zu qualifizieren.

Wie wird gefördert?

Regionale Grundbildungszentren: AnteilsfinanzierungDie förderfähigen Gesamtausgaben können sich zusammensetzen aus:

  • Ausgaben für die Basisausstattung je Grundbildungszentrum:Personal- und Sachausgaben. Förderfähig sind Gesamtausgaben in Höhe von mindestens 75.000 EUR bis maximal 94.000 EUR pro Jahr.
  • Ausgaben für nicht kursförmige, dezentrale Lernangebote:Diese sind außerhalb des Hauptstandorts des Grundbildungszentrums mit verbindlichen Öffnungszeiten einzurichten. Jedes dieser nicht kursförmigen Lernangebote umfasst in der Regel sechs Stunden pro Woche, mindestens jedoch drei Stunden pro Woche. Die Gesamtausgaben betragen, orientiert an einem regelmäßigen Angebot von sechs Stunden pro Woche, höchstens 15.000 EUR pro Lernangebot und Jahr. Bei Öffnungszeiten unter sechs Stunden je Woche reduziert sich die maximal mögliche Förderhöhe anteilig. Bei längeren Öffnungszeiten ist eine anteilig höhere Förderung möglich.Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Lernangebote am Hauptstandort des Grundbildungszentrums gefördert.
Die förderfähigen Ausgaben für die Grundbildungszentren bestehen aus
  1. direkten Personalausgaben für eigenes Personal und für Honorarkräfte
  2. einer Pauschale für alle restlichen Ausgaben in Höhe von 20 % der direkten förderfähigen Personalausgaben
Die Förderung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20 % erfolgt durch die Zuwendungsempfangenden oder Dritte. Sie beträgt für die Basisausstattung mindestens 15.000 EUR. Ausnahmen sind für finanzschwächere Kommunen möglich.

Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung: VollfinanzierungDie Durchführung eines Kurses wird jeweils mit einer Pauschale pro nachgewiesener Unterrichtsstunde (à 45 Minuten) gefördert.

Die Pauschale für öffentlich zugängliche Kurse beträgt 78 EUR.

Die Pauschale für Kurse in Justizvollzugsanstalten beträgt 67 EUR.

Fachliche Koordinierungsstelle: VollfinanzierungDirekte Personalausgaben sind jährlich bis zu einer Gesamthöhe von 100.000 EUR zuwendungsfähig.

Direkte Sachausgaben sind förderfähig

  • für das von der Koordinierungsstelle zu organisierende Angebot an Fortbildungen für Kursleitende in den Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen und
  • für Maßnahmen zur projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit.

Indirekte Ausgaben werden anhand eines Pauschalsatzes in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben gefördert.

Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung: AnteilsfinanzierungDie förderfähigen Ausgaben bestehen aus

  1. direkten Personalausgaben für das eigene Personal der Zuwendungsempfangenden sowie
  2. einer Pauschale für alle restlichen Ausgaben in Höhe von 20 % der direkten förderfähigen Personalausgaben.
Die Förderung des ESF+ beträgt maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfangenden bringen mindestens 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben aus sonstigen Mitteln ein.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Eine Antragstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums über die Gewährung der Förderung für die Fördergegenstände wie folgt:

  • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport votiert
    • Regionale Grundbildungszentren
    • öffentlich zugängliche Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
    • Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung.
  • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Ministerium der Justiz votieren im Einvernehmen:
    • Fachliche Koordinierungsstelle
  • Ministerium der Justiz votiert
    • Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung in Justizvollzugsanstalten

Antragstellende für Grundbildungszentren, die bereits eine Zuwendung nach der Vorgängerrichtlinie im Förderzeitraum 2014 – 2020 vom 8. August 2019 erhalten haben, können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB auch vor Bewilligung beginnen, frühestens am 1. April 2023.

Für Antragstellende für Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung ist ebenso nach Eingang der elektronischen Eingangsbestätigung der Beginn möglich, frühestens am 1. März 2023.

Anträge können für alle drei Fördertatbestände mit einem Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2025 gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 6. Februar 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.