Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe 2023

Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe 2023

Überblick
Wir fördern die Jugendämter im Land Brandenburg bei der Finanzierung der pädagogischen Arbeit in Produktionsschulen. Hier werden sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte junge Menschen fit für Bildung und Ausbildung gemacht und dabei gelichzeitig sozial begleitet. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
| Fördernehmer | Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise im Land Brandenburg |
|---|---|
| Förderthemen | Vorhaben zur sozialpädagogischen Begleitung von an realen Produktions- und Dienstleitungsprozessen ausgerichteten Lernprozessen sowie professionelle Angebote und persönliche Hilfe zur Selbsthilfe, die in alle Lebensbereiche der jungen Menschen mit außerordentlich vielfältigen und ungewöhnlichen Problemen hineinreichen kann |
| Förderart | Zuweisung |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) |
| Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Ziel des Programms
Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen durch die Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten und gesellschaftlich wichtigen Schlüsselkompetenzen. Dadurch soll der Übergang in schulische oder berufliche Bildung, Ausbildung oder einfache Arbeitsverhältnisse erleichtert werden.
Aktuelle Meldungen
Geschäftsvorfall "Monitoring Indikatorendaten" ist produktiv
Die Daten können elektronisch über das Portal der ILB erfasst werden.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung, die bei Bedarf verwendet werden kann.
Vielen Dank.
Antragstellung in der Richtlinie "Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe 2023" ab sofort möglich
Anträge können ab dem 13.03.2023 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Wer, was und wie wird gefördert
Was wird gefördert?
Vorhaben zur sozialpädagogischen Begleitung von an realen Produktions- und Dienstleitungsprozessen ausgerichteten Lernprozessen sowie professionelle Angebote und persönliche Hilfe zur Selbsthilfe, die in alle Lebensbereiche der jungen Menschen mit außerordentlich vielfältigen und ungewöhnlichen Problemen hineinreichen kann
Wie wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die bei der Durchführung der Angebote entstehen. Die förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einer auf die Ausgaben für eine Standardeinheit bezogenen Pauschale bemessen. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat der Teilnahme eines jungen Menschen an einer berufspädagogischen Maßnahme der Jugendhilfe in einer Produktionsschule.
Die aktuelle Höhe der Pauschale wird jeweils über die Internetseite der ILB bekannt gegeben. Über mögliche Änderungen der Pauschale während des Maßnahmezeitraums informiert die ILB die Zuwendungsempfangenden direkt.
Die pauschalierten Ausgaben gemäß Nummer 5.4.2 der Richtlinie umfassenbis zum 31. Dezember 2025
- 1.177,50 Euro pro Teilnahmemonat und Teilnehmenden
- 39,25 Euro pro Teilnahmetag und Teilnehmenden.
- 1.230,00 Euro pro Teilnahmemonat und Teilnehmenden
- 41,00 Euro pro Teilnahmetag und Teilnehmenden.
Maßgeblich für die Ausgabenbemessung ist die Zeitdauer der Teilnahme von jungen Menschen an einem Angebot, das heißt vom Eintrittsdatum bis zum Austrittsdatum. Die Maßnahmeteilnahme für die Monate des Eintritts in die und des Austritts aus der Maßnahme wird taggenau zu 1/30 der Pauschale berücksichtigt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 60,00% der Bemessungsgrundlage. Der Eigenanteil der zuwendungsempfangenden Jugendämter beträgt mindestens 40,00%.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online über das Kundenportal der ILB stellen.
Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des für Jugend zuständigem Ministeriums.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 20.02.2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31.12.2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.